Fotografie
Fotos der ständigen Begleiterin von Albert von Monaco dürfen veröffentlicht werden
Das Kammergericht Berlin hat in einem Urteil entschieden, dass über die ständige Begleiterin des Fürsten Albert von Monaco berichtet werden darf. Die Begleiterin war der Ansicht, die Veröffentlichung von Bildern, welche sie alleine oder mit dem Fürsten und seiner Familie zeige, verletze ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Gericht führt in seiner Weiterlesen…