Allgemein
Mein Kampf von Adolf Hitler darf nicht gedruckt werden
Das Landgericht München hat einem Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen einen englischen Verleger stattgegeben und die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus „Mein Kampf“ verboten.
Der verklagte Verleger plant – insbesondere unter Berufung auf das urheberrechtliche Zitatrecht – in Deutschland kommentierte Auszüge aus „Mein Kampf“ zu verbreiten.
Dieses wurde ihm jetzt erneut durch das Gericht untersagt und eine am 25. Januar 2012 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Zur Begründung verweist die Kammer darauf, dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist.
Der Freistaat Bayern ist Inhaber der Rechte an „Mein Kampf“ und hat das Recht, gegen eine ungenehmigte Verwendung vorzugehen.
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