Medienrecht
Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuches
Der BGH hat Ende November über die Verurteilung eines ehemaligen Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen Bestechlichkeit und Untreue entschieden und das Urteil des Landgerichts bestätigt, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben hat. Im Rahmen der Entscheidung hat sich der BGH auch mit der Frage auseinandergesetzt, Weiterlesen…