Allgemein
EuGH zur Nachfolge bei dem Tod des Urhebers
In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass aus der europäischen Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks nicht hervorgeht, welchem Personenkreis nach dem Tod des Urhebers eines Kunstwerks das Folgerecht zu Gute kommen kann. Vielmehr gelten hier die nationalen Vorschriften des Erbrechts.