Fotografie
LG Köln: 6.000 € Streitwert pro Lichtbild
Das LG Köln hält an 6.000 € Streitwert pro Lichtbild fest und legt die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung dem OLG Köln zur Entscheidung vor. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass jede unberechtigte Verwendung eines Fotos eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Bei der Streitwertmessung ist das Interesse an der wirkungsvollen Abwehr eklatanter Weiterlesen…