Fotografie
LG Berlin – Haftung für Fotos in eingebundenen RSS-Feeds (Volltext)
Das Landgericht Berlin hat in einer durch die Kanzlei Hoesmann erwirkten Entscheidung bestätigt, dass Bilder, welche durch RSS-Feeds auf eine Webseite eingebunden werden, einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen. Daran ändert auch der Hinweis auf die fremde Quelle nichts.