Fotografie
BGH: Kein Anspruch auf Geldentschädigung, wenn bereits ein Unterlassungstitel besteht
Der Bundesgerichtshof hat den Anspruch eines Kindes prominter Eltern wegen der Verletzung des Rechts am eigenem Bild verneint, wenn es bei der Berichterstattung in der Hauptsache über die Trennung Eltern geht und das Kind nur mittelbar identifizierbar ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der in Anspruch genommene bereits rechtskräftig zu Weiterlesen…