Fotografie
OLG Brandenburg erlaubt gewerbliche Fotos von Sanssouci
In dem Rechtstreit, ob gewerbliche Aufnahmen von Sanssouci ohne Zahlung einer Gebühr an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten zulässig sind, hat das Oberlandesgericht Brandenburg jetzt für die Fotografen entschieden und auch das gewerbliche Fotografieren erlaubt.
Zur Begründung führt das Gericht unter anderem aus, dass die Stiftung, im Gegensatz zu Privatpersonen keine Möglichkeit habe, sich gegen das Fotografieren zu wehren, da die Anlage der Öffentlichkeit offensteht und solange sich der Fotograf ordentlich beträgt und die Anlage nicht beschädigt das Fotografieren, auch zu gewerblichen Zwecken geduldet werden muss.
Die Pressemitteilung im Volltext: