Medienrecht
OLG Thüringen: Keine Geldentschädigung wg. ehrverletzender Behauptung, wenn nur die beruflichen Sphäre betroffen ist
In einem Verfahren wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts hat das Thüringer Oberlandesgericht in Jena entschieden, dass hier die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung fehlen, da hier nur die berufliche, nicht aber die persönliche Sphäre der Klägerin betroffen gewesen ist.