Hilfreiches
Umfang des Zitatrechts
Das urheberrechtliche Zitatrecht gibt einem die Möglichkeit, fremde Texte auch Zustimmung des ursprünglichen Urhebers übernehmen zu können.
Wann und wie jedoch Text ordnungsgemäß zitiert wird und ob überhaupt ein Zitat im Sinne des Urheberrechts vorliegt, ist nicht immer eindeutig und führt häufig zu gerichtlichen Streitigkeiten. Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Grenzen des Zitatrechts in der Regel wesentlich enger sind, als gemeinhin angenommen wird.
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit dem Zitatrecht bei Kunstwerken beschäftigt und das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Zitats verneint. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist die Übernahme von Zeitungsartikeln und Fotos in einer literarischen Collage nicht ohne Weiteres durch das Zitatrecht gedeckt. (“Blühende Landschaften”, Az. I ZR 212/10).
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