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Bundesverfassungsgericht entscheidet für die Meinungsfreiheit im Internet
Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte, hat es in der Verfassungsbeschwerde der Onlineausgabe der Neuen Rheinischen Zeitung nrhz.de gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für die Zeitung entschieden.
Nach Ansicht des Verfassungsgerichts hat das Landgericht durch das Urteil das Grundrecht der Meinungsfreiheit der Zeitung verletzt.