Medienrecht
LG Hamburg: Nur anonyme Berichterstattung bei Verfahren wegen sexueller Nötigung
Das Landgericht Hamburg hat erneut entschieden, dass bei einer Berichterstattung über ein Verfahren wegen sexueller Nötigung die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu wahren sind und nur anonym über diesen berichtet werden darf.
Das Gericht führt zur Begründung aus: