LG Berlin – Haftung für Fotos in eingebundenen RSS-Feeds (Volltext)
Das Landgericht Berlin hat in einer durch die Kanzlei Hoesmann erwirkten Entscheidung bestätigt, dass Bilder, welche durch RSS-Feeds auf eine Webseite eingebunden werden, einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen. Daran ändert auch der Hinweis auf die fremde Quelle nichts.
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