Fotos in Online-Archiven nur zeitlich beschränkt nutzbar
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem Grundsatzurteil (Az. I ZR 127/09) entschieden, dass Fotos in Online-Archiven nur zeitlich beschränkt nutzbar sind. Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat unter anderem bei dem Titelschutzanzeiger zu der Bedeutung dieses Urteil Stellung genommen. (Link Titelschutzanzeiger)
Nunmehr liegt auch der Volltext des Urteils vor.
Dieser kann auf den Webseiten des Bundesgerichtshofs online abgerufen werden.