Ein ungeschwärztes Urteil verletzt das Persönlichkeitsrecht
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines ungeschwärzten Urteils das Persönlickeitsrecht des Genannten verletzt.
In dem veröffentlichen Urteil war der Name des Beklgaten nicht anonymisiert worden und das Urteil in seiner Gesamtheit in das Internet eingestellt und verbreitet worden. Das Gericht sah in der Veröffentlichung des Namens eine „Anprangerung“ des Genannten und somit eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.
Da Gericht stellte ferner fest, dass auch der Host-Provider als Störer haftet, wenn er trotz Aufforderung das Urteil nicht entfernt hat.
Quelle: LG Hamburg, 31.07.2009, 325 O 85 /09, JurPC – Web Doc 166 / 2009
Urteil im Volltext auf presserecht-aktuell.de – https://www.presserecht-aktuell.de/?page_id=952
Update: Das Urteil wurde vom OLG Hamburg aufgehoben: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7%20U%2088/09