Allgemein
Verletzt die Veröffentlichung von Fragen das Redaktionsgeheimnis
Der deutsche Journalistenverband Hessen beschwert sich lautstark, dass die FDP das grundgesetzlich geschützte Redaktionsgeheimnis verletzt habe. Hintergrund ist, dass die FDP die an sie gerichtete Fragen von Journalisten öffentlich publiziert haben, bevor der journalistische Bericht erschienen sei. Nach Ansicht des Journalistenverband stellt dies einen Verstoß gegen die Pressefreiheit dar, denn Weiterlesen…