BGH: Ungepixelte Bildveröffentlichung eines Terroristen zulässig
Die ungepixelte Fotoveröffentlichung eines Terroristen ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zulässig.
In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Bild-Zeitung eine unverpixelte Aufnahme eines Terroristen bei ihrer Berichterstattung über das Gerichtsverfahren veröffentlichen durfte.
In dem Gerichtsverfahren ging es um einen geplanten Anschlag der Terrorgruppe „Ansar al-Islam“ auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten Allawi. Die Aufnahmen wurden vor der Hauptversammlung im Gerichtssaal gemacht.
Nach der Veröffentlichung des Fotos durch die Bild-Zeitung wurde ihr daraufhin vom Landgericht Stuttgart untersagt, die Aufnahmen weiter zu verwenden.
Hiergegen hat sich die Bild-Zeitung gewehrt und Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof gab jetzt der Bild-Zeitung Recht und erlaubte eine unverpixelte Fotoveröffentlichung.
Nach Ansicht des BGH handelt es sich es sich bei der aktuellen Berichterstattung über die Urteilsverkündung um ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinne des § 23 Abs. 1 KUG. Nach dieser Vorschrift ist die Veröffentlichung eines Fotos auch ohne Zustimmung des Abgebildeten zulässig, da das Informationsinteresse der Öffentlichkeit über dem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person steht.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Juni 2011, Aa: VI ZR 108/10