Urteil: Kein Recht auf Namensnennung bei jahrelanger Duldung

Das Amtsgericht Charlottenurg hat sich mit der Frage der Namensnennungspflicht von Fotografen bei der Veröffentlichung ihrer Bilder auseinandergesetzt.

Es kam zu dem Schluss, dass ein Fotograf stillschweigend in eine solche Nutzung einwilligt, wenn er dieses trotz Kenntnis über Jahre hinaus duldet.

Das Gericht führt aus:

Indem die Antragstellerin der Bereitstellung des Fotos über einen Zeitraum von über 11 Jahren nicht widersprochen hat und es somit zu einem der – ohne Einräumung entsprechender Nutzungsrechte – meistveröffentlichten Fotos der Politikerin werden konnte, haben sich Dritte darauf verlassen können, dass es sich hierbei um ein Foto handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung die Antragstellerin als Berechtigte einverstanden ist.

Lesen Sie das Urteil im Volltext

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