Urteil: AG Frankfurt entscheidet für Meinungsfreiheit in Blogs
Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat mit einem Urteil vom 16.07.20085 (Az. 31 C 2575/07-17) eine generelle Prüfpflicht bei Blogs abgelehnt, selbst wenn diese einen kritischem Inhalt und Diskussionen mit provozierendem Inhalt beinhalten.
Das Gericht ist der Ansicht, das Betreiben eines Internetforums stehe unter dem Schutz der Presse und Meinungsäußerungsfreiheit, Würde eine generelle Prüfpflicht aller Beiträge angenommen, ist durch diese Überspannung der Überwachungspflichten die Existenz derartiger Foren gefährdet. Bei der Annahme einer generellen Vorab-Zensur-Pflicht bei der Erstellung von Artikel mit kritischen Stellungnahmen oder brisantem Inhalt, würden zwangläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell des Internetforums/-Blogs insgesamt in Frage stellen.
Wird der Verstoß dem Betreiber bekannt, ist er allerdings zur sofortigen Entfernung verpflichtet. Darüber hinaus muss er nach Ansicht des Gerichts zumutbare Maßnahmen treffen, um Vorsorge dafür zu treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt, so das Amtsgericht.
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