Über Uns

T. Hoesmann
Das Presse- und Medienrecht ist eines der unübersichtlichsten Rechtsgebiete. Es gibt weder ein einheitliches Gesetzbuch, noch eine einheitliche Rechtssprechung. Vielmehr geht es häufig um Einzelfallentscheidungen, bei welchen die widerstreitenden Interessen gegeneinander abgwogen werden.
Um aber trotz allem einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Presse- und Medienrecht zu haben, wurde 2008 die Webseite presserecht-aktuell.de von dem Berliner Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann ins Leben gerufen und seitdem vom ihm betrieben.
Mehrmals in der Woche werden Gerichtsentscheidungen veröffentlicht und auf aktuelle Entwicklungen in der Medien- und Presselandschaft aufmerksam gemacht.
Rechtsanwalt Hoesmann
Herr Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann ist seit 2006 in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen. Er hat sich bereits während seines Studiums auf das Medien, Presse– und Urheberrecht spezialisiert und seine Kanzlei auch entsprechend thematisch ausgerichtet. Neben Mandanten aus dem klassischen Bereich der Medien betreut er auch Mandanten aus der Berliner “Kreativindustrie”, sprich Designer, Künstler und Werbeschaffende.
Herr Rechtsanwalt Hoesmann veröffentlicht regelmäßig Aufsätze in verschiedenen Fachmedien und lehrt als Dozent an der DAA-Medienakademie das Fach Medienrecht.
Praktiker im Medienbereich
Neben der Arbeit als Rechtsanwalt ist Herr Hoesmann auch selbst in der Medienbranche tätig. Bereits seit seines Studiums ist er als Fotograf und Fotojournalist tätig. Unter anderem war er der offizielle Host-Fotograf der deutschen EU-Ratspräsidetschaft 2007 und seine Fotos erschienen in führenden europäischen Nachrichtenmagazinen. Im Jahr 2003 fand in Cottbus eine Ausstellung seiner Bilder statt.
Seit 2006 ist er zudem im Auswärtigen Amt in der Abteilung Kommunikation und Medien als freier Mitarbeiter und Berater tätig, sowie seit 2007 als freier Mitarbeiter der Deutschen Welle beschäftigt.
Durch diese Tätigkeiten hat Herr Hoesmann eine große praktische Medienerfahrung, welche das Verständnis der für die medienrechtliche Probleme der Mandanten erleichtert und eine verständliche, praxisrelevante Beratung ermöglicht.
Gerne beraten wir Sie daher auch über das klassische Medienrecht hinaus.
Preise
Offenheit eine der Maximen der Kanzlei Hoesmann ist, daher gehört es nach unserer Meinung auch zum guten Ton, offen über die Preise für unsere Leistung zu informieren.
Für außergerichtliche Leistungen berechnen wir ein Stundenhonorar von 180,00 € netto. Dazu kommt eventuell noch eine Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von 10,00 €. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt.
Im Regelfall können wir Ihnen im Voraus den erforderlichen Zeitaufwand mitteilen und Sie somit über die zu erwartenden Kosten genau informieren. Neben einer Abrechnung auf Stundenbasis ist es natürlich auch möglich, eine pauschale Beratungsvereinbarung zu schließen.
Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung rechnen wir ab einem Streitwert von 5.000€ nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Damit Sie auch hier einen Überblick über die möglichen Kosten haben, empfehlen wir Ihnen die Seite http://www.prozesskostenrechner.de/
Fragen Sie einfach unverbindlich an und informieren Sie sich! Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Alternativ bieten wir Ihnen naürlich auch die Möglichkeit einer Online-Rechtsberatung