Mehrere Zeitungsverlage klagen gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR. Die Medienhäuser wehren sich mit der Klage gegen die aus ihrer Sicht zu textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App. Diese wiesen keinen Sendungsbezug auf und verstoßen daher gegen den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet.
Die klagenden Verlage geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, „Süddeutsche Zeitung“, „DIE WELT“, „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, „Kölner Stadt-Anzeiger“, „Rheinische Post“, „Ruhr Nachrichten“ und „Flensburger Tageblatt“.Unterstützt wird die Klage vom Dachverband, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), in Berlin.
Quelle: BDZV
Nachtrag:
Die Klage hat eine Diskussion ausgelöst. In einem interessanten Blogbeitrag hat Christoph Keese, Konzerngeschäftsführers „Public Affairs“ der Axel Springer AG zu der Klage und den Vorwürfen Stellung genommen.
http://www.presseschauder.de/warum-verlage-gegen-die-ard-klagen/
Pünktlich zur aktuellen Diskussion über das Zeitungssterben in den USA, die Kritik an googlenews durch deutsche Verleger und der Diskussion über die Zukunft der Zeitungen erscheint das Buch „Wozu noch Zeitungen – Wie das Internet die Presse revolutioniert“. Es wird von Stephan Weichert, Leif Kramp und Han-Jürgen Jakobs herausgegeben.