Posts Tagged ‘Verbot’

Werbung von Holidaytest untersagt

Mittwoch, Juni 29th, 2011

Das Reiseportal HolidayCheck AG hat vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen seinen Mitbewerber Holidaytest erwirkt.Diesem wird untersagt, mit dem Gütesiegel “Holidaytest“ Werbung zu machen. Zudem verbietet das Landgericht die Behauptung des Unternehmens, dass es sich um ein „unabhängiges Gütesiegel der Touristik“ handelt. Das Gericht teilt die Ansicht der HolidayCheck AG, die darin eine ernstzunehmende Irreführung des Verbrauchers sieht. Nach Ansicht des Gerichts erwecke „Holidaytest“ beim Verbraucher den Anschein eines objektiven Prüfverfahrens, auf dem die Vergabe dieses Siegels beruhe. Damit verstößt es gegen rechtlich bestimmte Voraussetzungen eines Gütesiegels.

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Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

Montag, August 23rd, 2010

In einem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die Polizei einem Pressefotografen grundsätzlich nicht die Anfertigung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes mit der Begründung untersagen darf, dass bei einer Veröffentlichung der Bilder eine Enttarnung der Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) drohe. Das Gericht räumt aber der Polizei die Möglichkeit ein, dass die Aufnahmen durch die Polizei vorübergehend beschlagnahmt und gesichtet werden dürfen.

Lesen Sie den Volltext bei der Kanzlei Hoesmann – http://t.co/gRx0hfD

LG Köln: Berichterstattung über Verfahren ist nicht vom Verbot der Berichterstattung umfasst

Mittwoch, Mai 20th, 2009

Das Landgericht Köln (Aktz: 28 O 361/08) hatte über die Frage zu entscheiden, ob bereits in dem bloßen Berichten über ein Verfahren ein Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung liegen kann.

Dem zu Grunde lag ein Beschluss der Kammer vom 23.07.2007 in welchem dem Schuldner verboten wurde, über den Gläubiger zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen: „Schweinchen” und/oder „Psychopath”.

Der Schuldner ist Betreiber der www.—-.de und veröffentlicht auf dieser eine Liste mit Verfahren, die sich gegen ihn als Betreiber der vorgenannten Homepage richteten. In diese Liste nahm er auch den o.g. Beschluss mit auf. Dagegen wendet sich der Gläubiger,er ist der Auffassung, dass der Schuldner aufgrund der vorgenannten Veröffentlichung gegen die einstweilige Verfügung

Der Schuldner seinerseits trägt vor, dass er den Gläubiger nicht als „Schweinchen” oder „Psychopath” bezeichnet habe. Soweit die vorgenannte Darstellung des Verfahrens erfolge, sei dies eine zulässige Eigenberichterstattung und stelle kein Verstoß gegen die Unterlassungsverfügung dar,

Das Gericht sah in der Eigenberichterstattung keinen Verstoß gegen das dem Schuldner auferlegte Verbot. Die Frage, ob ein Schuldner gegen ein gerichtliches Äußerungsverbot verstoßen hat, bestimmt sich ausschließlich nach dem Inhalt des Verbotstenors. Maßgebend sind allein der Wortlaut der Entscheidungsformel und der sich aus ihr ergebende Wort- und Satzsinn.

Vorliegend wurde dem Schuldner verboten, über den Antragsteller zu veröffentlichen pp,; „Schweinchen” und/oder „Psychopath”. Die durch die Schuldner vorgenommene Veröffentlichung mit der Darstellung des Verbotsverfahrens stellt keine Veröffentlichung im vorgenannten Sinn dar. Denn eine Berichterstattung über das Verfahren ist von dem Verbotstenor nicht umfasst.

Volltext der Entscheidung – http://www.presserecht-aktuell.de/?page_id=477