Posts Tagged ‘Urheberrecht’

Fotos von Gutachtern sind urheberrechtlich geschützt

Dienstag, Juni 29th, 2010

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 29.04.2010 (Az. I ZR 68/08) entschieden, dass die von einem Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens gefertigten Fotos urheberrechtlichen Schutz genießen und nicht ohne seine Zustimmung ins Internet gestellt werden dürfen.

In dem Fall ging es um die Fotos eines Sachverständigen, der ein Gutachten über ein verunfalltes Fahrzeug im Auftrag der Geschädigten erstellt hatte. In diesem Gutachten ging es um die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Zudem befanden sich in dem Gutachten, wie mittlerweile üblich, auch Fotos des verunfallten Fahrzeugs.

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BGH: Google Bildersuche verletzt kein Urheberrecht

Donnerstag, April 29th, 2010

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Google Bildersuche für rechtmäßig erklärt.

Im Rahmen einer Urteilsbesprechung für photoscala.de stellt Herr Rechtsanwalt Hoesmann das Urteil kurz vor und zeigt mögliche Folgen auf.

Lesen Sie den ganzen Text hier:

http://www.photoscala.de/Artikel/BGH-Urteil-Google-Bildersuche-verletzt-kein-Urheberrecht

Rezension – Borngräber: Rechtlicher Schutz von Webseiten

Donnerstag, März 18th, 2010

In der Reihe jus novum ist vom Diplomica Verlag das Buch “Rechtlicher Schutz von Webseiten” von Olaf Borngräber erschienen. Dieses Buch setzt sich mit der Frage auseinander, wie die eigene Internetwebseite vor einer Nachahmung geschützt werden kann.

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Leipziger Erklärung zum Schutz des geistigen Eigentums

Mittwoch, März 17th, 2010

Zahlreiche deutsche Schriftsteller fordern eine uneingeschränkte Beachtung des Urheberrechts und den Schutz eines jedes literarischen Werkes als originäres Kunstwerk.

In der vom VS – Verband der deutschen Schriftsteller in verdi publizierten „Leipziger Erklärung“ wehren sich Autoren dagegen, dass gerade von der jüngeren Generation Unkenntnis über den Wert geistiger Leistungen besteht und Kopieren ohne Einwilligung und Nennung des geistigen Schöpfers als Kavaliersdelikt angesehen wird.

Ein solches „Kunstverständnis“ gefährdet aber aber letztendlich die geistige und materielle Basis allen kreativen Schaffens.

Die Unterzeichner fordern daher alle Beteiligten im Literaturbetrieb auf, geistigen Diebstahl zu verurteilen.

Volltext der Erklärung als pdf-Dokument

Willkommen

Donnerstag, Februar 11th, 2010

kanzlei_hoesmannDie Webseite “presserecht-aktuell.de” ist ein Projekt der Berliner Kanzlei Hoesmann, welches 2008 in das Leben gerufen wurde.

Ziel ist es, einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Presse- und Medienrecht zu geben.

Mehrmals in der Woche werden Gerichtsentscheidungen veröffentlicht und auf aktuelle Entwicklungen in der Medien- und Presselandschaft aufmerksam gemacht.

Gerne nehmen wir auch Urteile von Ihnen zur Veröffentlichung an.

Link zur Kanzlei Hoesmann

LG Köln: 6.000 € Streitwert pro Lichtbild

Donnerstag, Februar 4th, 2010

Das LG Köln hält an 6.000 € Streitwert pro Lichtbild fest und legt die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung dem OLG Köln zur Entscheidung vor.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass jede unberechtigte Verwendung eines Fotos eine Urheberrechtsverletzung darstellt.  Bei der Streitwertmessung ist das Interesse an der wirkungsvollen Abwehr eklatanter Verstöße gegen  geistigen Schutzrechte und der daraus resultierenden Vermögenspositionen zu berücksichtigen, nicht der tatsächlich erlangte Gewinn.

Daran ändert sich Ansicht der Kammer auch die Einführung des § 97 a UrhG nichts, da diese keine Auswirkung auf den nach § 3 ZPO festzusetzenden Gegenstandswert bei Unterlassungsansprüchen hat.

Der Beschlus im Volltext:

http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/fotorecht/lg-koln-6-000-e-streitwert-pro-lichtbild/

Twitter und Recht – Die Tweets

Dienstag, Januar 26th, 2010

ParagraphenIn dem zweiten Teil des Aufsatzes “Twitter und Recht” geht es um die rechtlichen Stoplersteine der einzelnen Tweets.

Teil eins des Aufsatzes hat sich mit der rechtskonformen Einrichtung des eigenen Accounts beschäftigt. Lesen Sie ihn hier nach – http://www.presserecht-aktuell.de/twitter-und-recht-teil-1/

4. Haftung für Äußerungen

Die bestehenden gesetzlichen Regeln und die daraus folgende Rechtsprechung zu Äußerungen im Netz gelten auch für Twitter. Es kann in diesem Fall dahinstehen, als was für ein Medium Twitter rechtlich angesehen wird. Bei Äußerungen haftet derjenige, der die Äußerung tätig, unabhängig von der jeweiligen Plattform.

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Rezension – Mes: Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht

Freitag, Januar 15th, 2010

Im C.H.Beck Verlag ist in der Reihe „Münchener Prozessformularhandbuch“ der Band „Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht“bereits in der 3. Auflage erschienen.

Herausgegeben wird es von Rechtsanwalt Prof. Peter Mes und weiteren Rechtsanwälten, wodurch es gerade für die anwaltliche Praxis einen hohen Gebrauchswert hat.

In diesem Buch finden sich auf über 1.100 Seiten die wichtigsten Antrags- und Klageformen und bietet so dem anwaltlichen Praktiker eine wertvolle Unterstützung bei der Formulierung von Anträgen und Schriftsätzen.

Das Buch umfasst die Rechtsgebiete „UWG“, „Markenrecht“, „Patentrecht“, „Gebrauchsmusterrecht“, „Arbeitnehmererfinderecht“, „Geschmacksmusterrecht“, „Urheberrecht“ und „Presserecht“.

Die kommentierten Muster berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung und gehen sowohl auf die materiellen- wie auch verfahrensrechtlichen relevante Aspekte des anwaltlichen Schriftsatzes ein.

Abgerundet wird das sehr hilfreiche Werk durch umfangreiche Literaturangaben zu jedem Schriftsatz und einem ausführlichen Sachverzeichnis. Wie in der Reihe üblich, werden alle Schriftsätze auch auf der beiliegenden CD bereitgestellt.

Buchinformation:

Münchener Prozessformularhandbuch Band 5 Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht, Verlag C.H.Beck, 3. Auflage 2009, XXVI, 1191 Seiten, in Leinen mit CD-ROM, 138,00, ISBN: 978-3-406-57650-8

BGH: Marions Kochbuch gewinnt gegen chefkoch.de

Freitag, November 13th, 2009

Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür haften kann, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.

Die Beklagte bietet unter der Internetadresse www.chefkoch.de eine kostenfrei abrufbare Rezeptsammlung an. Die Rezepte werden von Privatpersonen selbständig mit passenden Bildern hochgeladen. Dabei wurden mehrfach vom Kläger angefertigte Fotos verwendet, ohne seine Zustimmung einzuholen. Diese Fotos konnten zusammen mit entsprechenden Rezepten kostenlos unter der Internetadresse www.marions-kochbuch.de abgerufen werden, die der Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau betreibt.

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