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Twitter und Recht – 1. Abmahnung wegen Nutzung eines Städtenamens – Mannheim

Freitag, Januar 22nd, 2010

Thema “Twitter und Recht” hat bislang nur wenige Juristen interessiert. Jetzt scheint es aber, als ob das Thema eine praktische Relevanz erreicht.

Wie Mark Zondler auf seinem Blog berichtet, hat er von der Stadt Mannheim eine Abmahnung erhalten. In dieser wird er aufgefordert, den Twitter Account www.twitter.com/Mannheim herauszugeben.

Die Stadt Mannheim beruft sich in ihrer Abmahnung auf das ihr zustehende Namensrecht. Sie sieht in der Nutzung des Twitter – Accountnamen “Mannheim” einen unbefugten Namensgebrauch, welcher zu einer Identitätverwirrung führe. Zudem stehe HR Zondler ein entsprechendes Namensrecht nicht zu.

Zu Unterstreichung ihrer Ansicht führt die Stadt Mannheim das Uteil des Falls “heidelberg.de” an.  In dieser wurde der Stadt Heidelberg das Recht zugesprochen, die Domain “heidelberg.de” zu nutzen.

Es ist jedoch umstritten, ob die Rechtsprechung, welche zu dem Domainrecht entwickelt wurde, auch eins zu eins auf Twitter und andere soziale Netzwerke übertragen werden kann.

Bei Twitter werden nur Benutzernamen, sogenannte Nicknames registriert, nicht aber eigenständige Domains. Ob an die Verantwortlichkeit für die Nicknames die gleichen Maßstäbe wie für Domains anegelegt werden dürfen, ist gerichtlich nicht entschieden worden und es gibt gute Argumente, eine solche zu verneinen.

Hier wird es sicherlich interessant sein, ob und wie sich der Rechtstreit weiter entwickelt.

Link zu dem Blog von Mark Zondler: http://www.mikogo.de/2010/01/21/mannheim-will-twitter-account-einklagen/

Standardsituationen der Technologiekritik

Freitag, Dezember 4th, 2009

Neue technische Errungenschaften müssen sich auch immer wieder gegen gute und häufig auch gegen weniger gute Argumente durchsetzen. In einem lesenswertern Text hat sich Kathrin Passig für den Merkur (Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken), sich treffsicher mit den schon vorgezeichneten Argumenten gegen technischen Innovationen auseinandergesetzt.
Diese gehen von einem “What the hell is it good for?”, über “Wer will denn so was?” und “Dadurch wird sich sowie so nichts ändern” bis hin zu der “Dramatisierung der möglichen Nachteile”.
Abgerundet wird der Text durch zahlreicher Beispiele, wie die Kritik an der Einführung der Postkarte als “Sargnagel der Briefkultur”, der Einführung des Tonfilms (Wer will Schauspieler schon sprechen hören?) oder der Verlegung von Telegrafenleitungen in die amerikanischen Südstaaten (Was haben sich Texas und Maine schon wichtiges zu sagen?)
Fazit ist, dass jede (technische) Neuerung sich den immer gleichen Argumenten erwehren muss und viele schon vorgezeichnet sind.

Link: http://online-merkur.de/seiten/lp200912adz.htm
(PS – auf den Text bin ich via “Twitter” aufmerksam gemacht worden – auch so eine überflüssige Neuerung…)

Die Linkschau

Freitag, August 14th, 2009

“Do what you can do best, link the rest” (Jeff Jarvis)

Nach diesem Motto finden Sie regelmäßig auf presserecht-aktuell.de eine Zusammenfassung der interessantesten Links, welche von Rechtsanwalt Hoesmann auf Twitter “getweetet” worden sind.

Wenn Sie ihm auf twitter folgen wollen, können Sie dies gerne tun; Herr Hoesmann twittert unter der Kennung “medienrechtler” - http://twitter.com/Medienrechtler

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Twitter Wochenzusammenfassung – oder die besten Links der Wochen

Freitag, Juli 24th, 2009

“Do what you can do best, link the rest” (Jeff Jarvis)

Nach diesem Motto finden Sie regelmäßig auf presserecht-aktuell.de eine Zusammenfassung der interessantesten Twitter Nachrichten, welche von Rechtsanwalt Hoesmann “getweetet” worden sind.

Wenn Sie ihm auf twitter folgen wollen, können Sie dies gerne tun; Herr Hoesmann twittert unter der Kennung “medienrechtler” - http://twitter.com/Medienrechtler

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