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Wochenendseminar: Twitter, Facebook und Co. in der professionellen Kommunikation

Montag, Juli 25th, 2011

Am 20. und 21. August gibt Rechtsanwalt Hoesmann an der DAA Medienakademie ein Wochenendseminar zum Thema Twitter, Facebook und Co. in der professionellen Kommunikation.

Dabei werden sowohl praktische, wie auch rechtliche Aspekte der Kommunikation in sozialen Netzwerken umfassend dargestellt und anhand von Beispielen erläutert.

Das 2tägige Seminar wendet sich an alle, die Twitter, Facebook und Co. für berufliche Zwecke nutzen wollen. Weitere Infos und Anmeldung hier:

http://www.daa-medienakademie.de/aktuelles/termine-und-veranstaltungen/termine-detail.html?terminId=2388

Blumenkübel?

Freitag, August 6th, 2010

Am Donnerstag Mittag machte plötzlich das Wort Blumenkübel bei Twitter die Runde.

Hintergrund war eine kleine Meldung einer münsteraner Zeitung, in welcher über einen zerstörten Blumenkübel vor einen Altersheim berichtet wurde. Bei dem Artikel handelte es sich um die ersten Gehversuche einer jungen Journalistin und das Thema ist ein typisches Sommerlochthema.

Dieses wurde von vielen zum Anlass genommen, humorvoll über dieses Thema zu schreiben. Es entwickelte sich zu einem kleinen Hype, in Folge dessen das Wort Blumenkübel es sogar unter die Top 5 der Trendic Topics auf Twitter schaffte, eine sehr beachtliche Leistung.

Natürlich hat auch Rechtsanwalt Hoesmann (twitter.com/medienrechtler) sich dieses Themas angenommen und seine anwaltliche Dienste dem Blumenkübel angeboten – leider ohne Reaktion.

Einen sehr netten Überblick über diesen humoristischen Blumenkübel findet sich auf dem Blog von André Pechmann, der freundlicherweise auch das Angebot von Rechtsanwalt Hoesmann aufnahm.

Link: http://www.andre-pechmann.de/2010/08/05/wer-den-blumenkubel-verstand/

Mehr zum Blumenkübel bei der MZ, deren Meldung alles auslöste: http://www.muensterschezeitung.de/lokales/neuenkirchen/Internetwelle-um-einen-zerstoerten-Blumenkuebel;art997,990767

Erstes Twitter Urteil in Deutschland – Hintergründe

Mittwoch, April 21st, 2010

Wie nicht anders zu erwarten, war es nur eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland das erste Urteil über einen bei Twitter veröffentlichten Link gefällt wird.

Wie Rechtsanwalt Rauschhofer auf seiner Webseite mitteilt hat 20. April das Landgericht Frankfurt die erste Entscheidung dieser Art getroffen und eine Haftung für Links bejaht.

In dem Verfahren hatte ein anonymer Nutzer in mehreren Foren diverse geschäftsschädigende Behauptungen über ein Unternehmen (Antragstellerin) aufgestellt. Hierbei handelte es sich um wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen, die zugleich irreführend i.S.d. Wettbewerbsrecht waren.

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Haftung für Twitter-Links – mit Anmerkungen

Dienstag, April 20th, 2010

Wie der Kollege Rauschhofer mitgeteilt hat, hat das Landgericht Frankfurt in einem Beschluss eine Haftung für bei Twitter gepostete Links bejaht und damit das erste Urteil dieser Art in Deutschland erlassen.

Nach Angaben des Kollgen folgte die Kammer der Argumentation der Antragstellerin und erließ antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 3-08 O 46/10).

Leider finden sich keine Ausführungen dazu, wie das gerichtlich geforderte “Zu-eigen-machen” von fremden Inhalten bei Links in einem Medium wie Twitter mit seinen 140 aussehen soll und um welchen Text es sich bei den einzelnen Tweets handelte.

So ist es meines Erachtens für eine rechtliche Einordnung der Entscheidung wichtig zu wissen, ob nur der Link selber oder ob auch ein Text mt einer solidarisierenden Äußerungen getweetet wurde.


Meldung der Kanzlei Rauschhfer:

http://www.rechtsanwalt.de/kanzlei/reload.htm?..//Twitter_Haftung_fuer_Links_zu_rechtswidrigen_Inhalten_Landgericht_Frankfurt.html