Posts Tagged ‘Schleichwerbung’

ZAK beanstandet Verstöße gegen Werberichtlinien und das Werbeverbot für Glücksspiele

Mittwoch, August 10th, 2011

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat mehrere Fälle von unzulässigen Werbeformen in den Programmen von Sat.1, Sport1 und in den türkisch-sprachigen Programmen Kanal Avrupa und Türkshow beanstandet.

Sat.1: Trennungsgebot nicht eingehalten

Der Fernsehsender Sat.1 hat einen neuen Trailer im Rahmen der Image-Kampagne mit Kylie Minogue eingesetzt, der Werbung für die Automarke VW einbindet. In diesem Trailer läuft die Sängerin Kylie Minogue sichtlich begeistert auf ein VW Cabrio zu, steigt ein und fährt durch eine Sat.1-Szenerie mit den Stars des Senders. Das Auto und dessen Logo sowie weitere Details sind mehrfach und deutlich zu erkennen.Nach Auffassung der ZAK ist der der Image-Trailer Teil des Programms, und infolgedessen liegt eine unzulässige Vermischung von Werbung und Programm vor. Für den Zuschauer ist die Werbung im Image-Trailer weder leicht zu erkennen noch deutlich vom redaktionellen Teil des Programms unterscheidbar.

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ZAK beanstandet Fall von Schleichwerbung, einen Bericht über Robert Enke und spricht erneut Bußgelder wegen unzulässiger Gewinnspiele aus

Donnerstag, Juli 8th, 2010

Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) in einer Pressemitteilung erklärt, wurden wieder verschiedene TV Sender wegen Verstöße gerügt.

Schleichwerbung

Wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Schleichwerbung hat ZAK eine Ausgabe der RTL II-Wissenschaftssendung „Schau Dich schlau“ beanstandet.

In der einstündigen redaktionellen Sendung wurde nach Auffassung der Experten aus den Landesmedienanstalten ein Nahrungsergänzungsprodukt im redaktionellen Teil werblich dargestellt und die Zuschauer damit in die Irre geführt.

ZAK beanstandet Enke-Nachrichtenbericht bei ProSieben

Beanstandet wurde auch ein Nachrichtenbericht in der ProSieben-Sendung „Newstime“ über den Freitod des Fußballspielers Robert Enke. Der Beitrag enthielt Bilder von der Ankunft seiner Frau am Unglücksort. Ihre Fragen an die Polizei hatte die Redaktion untertitelt, weil sie akustisch auf dem Filmmaterial schwer verständlich waren. Mit den Aufnahmen hat der Sender nach Auffassung der Landesmedienanstalten die Persönlichkeitsrechte von Frau Enke nicht gewahrt und damit gegen journalistische Grundsätze verstoßen. ProSieben hat sich wegen des Nachrichtenbeitrages bei der ZAK entschuldigt.

Erneut Bußgelder wegen Gewinnspielsendungen

Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK erneut Bußgelder in einer Gesamthöhe von 57.500,- Euro verhängt und ahndeten damit unter anderem den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irreführung über Auswahlverfahren und Einwahlchancen bei zwei Sendungen von Sat.1 (Quiznight, jeweils 20.000,- Euro Bußgeld), 9Live (5.000,- Euro Bußgeld) und Super RTL (Master Quiz, 12.500,- Euro Bußgeld).

Super RTL hat die Gewinnspielsendung „Master Quiz“ mittlerweile seit April aus dem Programm genommen, eine Wiedereinführung ist nach eigenen Angaben nicht mehr geplant.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten

VG Berlin: WOK WM verstößt gegen Schleichwerbungsverbot

Dienstag, Dezember 16th, 2008

Pressemitteilung Nr. 41/2008 vom 12.12.2008 des VG Berlin

Die Ausstrahlung der Sendungen „TV Total WOK WM 2006″ und „TV Total WOK WM 2007″ durch den Fernsehsender ProSieben hat gegen das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage der ProSieben Television GmbH gegen einen Beanstandungs- und Untersagungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg abgewiesen.

Der Sender hatte die WOK WM, in die Markennamen optisch und verbal eingebunden waren, im März 2006 und 2007 ausgestrahlt. Sowohl der Vor-Ort-Veranstalter der WOK WM als auch die Klägerin sind Tochterunternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG. Mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 25. April 2008 hatte die Medienanstalt die Ausstrahlung der genannten Sendungen förmlich beanstandet und den Sender aufgefordert, den Verstoß künftig zu unterlassen. Sie machte geltend, dass der Sender sich die in die WOK WM eingebundene Werbung zurechnen lassen müsse, da er bei der Produktion nicht dafür Sorge getragen habe, dass Werbung in der Sendung unterbleibe, obwohl ihm das möglich gewesen sei. Die Klägerin hielt dem entgegen, dass sie keine Einflussmöglichkeiten auf die Durchführung und Organisation der WOK WM gehabt habe. Sie habe lediglich die Übertragungsrechte vom Rechteinhaber der WOK WM, einer TV-Produktion GmbH, erworben. Die Einbindung der Werbung hätte von ihr nicht verhindert werden können.

Dieser Argumentation folgte die 27. Kammer des Gerichts nicht. Die nach dem Rundfunkstaatsvertrag geforderte Werbeabsicht des Senders ergebe sich jedenfalls aus den Einflussmöglichkeiten der Klägerin auf die Produktion der WOK WM, da ihr nach dem maßgeblichen Lizenzvertrag mit der TV-Produktion GmbH redaktionelle Mitbestimmungsrechte zustünden, die sie zur Unterbindung der Werbung hätte ausüben können und müssen. Die WOK WM sei auch nicht mit einem sonstigen Sportereignis zu vergleichen, das unabhängig von einer Fernsehübertragung stattfinde; sie werde demgegenüber ausschließlich für die Fernsehübertragung veranstaltet. Daher könne nicht von einer rechtlich zulässigen „aufgedrängten Werbung” ausgegangen werden. Die vertragliche und gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der WOK WM lasse die Werbeabsicht der Klägerin schließlich nicht entfallen.

- Urteil der 27. Kammer vom 11. Dezember 2008 – VG 27 A 132.08 -
Link: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20081212.1350.116695.html