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ZAK beanstandet Fall von Schleichwerbung, einen Bericht über Robert Enke und spricht erneut Bußgelder wegen unzulässiger Gewinnspiele aus

Donnerstag, Juli 8th, 2010

Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) in einer Pressemitteilung erklärt, wurden wieder verschiedene TV Sender wegen Verstöße gerügt.

Schleichwerbung

Wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Schleichwerbung hat ZAK eine Ausgabe der RTL II-Wissenschaftssendung „Schau Dich schlau“ beanstandet.

In der einstündigen redaktionellen Sendung wurde nach Auffassung der Experten aus den Landesmedienanstalten ein Nahrungsergänzungsprodukt im redaktionellen Teil werblich dargestellt und die Zuschauer damit in die Irre geführt.

ZAK beanstandet Enke-Nachrichtenbericht bei ProSieben

Beanstandet wurde auch ein Nachrichtenbericht in der ProSieben-Sendung „Newstime“ über den Freitod des Fußballspielers Robert Enke. Der Beitrag enthielt Bilder von der Ankunft seiner Frau am Unglücksort. Ihre Fragen an die Polizei hatte die Redaktion untertitelt, weil sie akustisch auf dem Filmmaterial schwer verständlich waren. Mit den Aufnahmen hat der Sender nach Auffassung der Landesmedienanstalten die Persönlichkeitsrechte von Frau Enke nicht gewahrt und damit gegen journalistische Grundsätze verstoßen. ProSieben hat sich wegen des Nachrichtenbeitrages bei der ZAK entschuldigt.

Erneut Bußgelder wegen Gewinnspielsendungen

Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK erneut Bußgelder in einer Gesamthöhe von 57.500,- Euro verhängt und ahndeten damit unter anderem den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irreführung über Auswahlverfahren und Einwahlchancen bei zwei Sendungen von Sat.1 (Quiznight, jeweils 20.000,- Euro Bußgeld), 9Live (5.000,- Euro Bußgeld) und Super RTL (Master Quiz, 12.500,- Euro Bußgeld).

Super RTL hat die Gewinnspielsendung „Master Quiz“ mittlerweile seit April aus dem Programm genommen, eine Wiedereinführung ist nach eigenen Angaben nicht mehr geplant.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten

Geldbußen gegen Sender wegen Gewinnspielsendungen

Mittwoch, September 16th, 2009

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat in sechs Fällen Bußgelder gegen Fernsehsender verhängt.

Der Sender Sat.1 muss wegen Verstößen in seiner Sendung „Quizznight“ insgesamt 40.000 Euro an Bußgeldern bezahlen, das Vierte („Spielmitmir“, „Cashquizz“) insgesamt 12.000 Euro. Darüber hinaus hat die ZAK beschlossen, gegen den Sender 9live weitere sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren durchzuführen, an deren Ende ebenfalls Geldbußen stehen.

Nach Ansicht der ZAK ist es besonders ärgerlich,

„ dass einige Sender Wiederholungstäter sind und trotz intensiver Gespräche in der Vergangenheit nach wie vor die gleichen Verstöße begehen. Positiv ist zu bewerten, dass vor allem die Sender der RTL-Familie erkennen lassen, dass sie die Vorgaben der Gewinnspielsatzung ernst nehmen“

Die Verstöße im Einzelnem:

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