Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrem aktuellen Bericht das Nachtprogramm des Sportsenders DSF und des Senders Super RTL als unzulässige Angebote im Sinne des § 4 JMStv gerügt.
So ist nach Ansicht der KJM der Erotik-Clip „Actiongirls.com” auf im Nachtprogramm des DSF frauenfeindlich und zeigt degradierende Darstellungen von Frauen, die offensichtlich auf männlichen Herrschafts- und Unterwerfungsphantasien basierten. Bei Super RTL hat die Call-In Show „Fun Night” (Super RTL, Nachtprogram) die Herrschaft des Nationalsozialismus verharmlost und verbrecherische Handlungen geleugnet. (weiterlesen…)
