Posts Tagged ‘Rüge’

ZAK beanstandet Verstöße gegen Werberichtlinien und das Werbeverbot für Glücksspiele

Mittwoch, August 10th, 2011

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat mehrere Fälle von unzulässigen Werbeformen in den Programmen von Sat.1, Sport1 und in den türkisch-sprachigen Programmen Kanal Avrupa und Türkshow beanstandet.

Sat.1: Trennungsgebot nicht eingehalten

Der Fernsehsender Sat.1 hat einen neuen Trailer im Rahmen der Image-Kampagne mit Kylie Minogue eingesetzt, der Werbung für die Automarke VW einbindet. In diesem Trailer läuft die Sängerin Kylie Minogue sichtlich begeistert auf ein VW Cabrio zu, steigt ein und fährt durch eine Sat.1-Szenerie mit den Stars des Senders. Das Auto und dessen Logo sowie weitere Details sind mehrfach und deutlich zu erkennen.Nach Auffassung der ZAK ist der der Image-Trailer Teil des Programms, und infolgedessen liegt eine unzulässige Vermischung von Werbung und Programm vor. Für den Zuschauer ist die Werbung im Image-Trailer weder leicht zu erkennen noch deutlich vom redaktionellen Teil des Programms unterscheidbar.

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Bild wehrt sich gegen Rüge

Dienstag, August 2nd, 2011

Die Bild-Zeitung wehrt sie sich gegen eine Rüge des Presserats und fordert ihre Leser auf, sich im Namen der Bild-Zeitung beim Presserat über die Rüge zu beschweren.  Hintergrund ist eine Berichterstattung über einen Gerichtsprozess gegen einen Kindesentführer, wobei die Bild-Zeitung das Bild des Entführers ungepixelt zeigt.
Die Bild-Zeitung ist der Ansicht, dass ein Recht der Öffentlichkeit daran besteht, die Identität des Kindesentführers zu zeigen.
Der Pressekodex, in welchem die ethischen Regeln einer Berichterstattung niedergelegt sind, sagt im Gegensatz dazu, dass vor einer Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt und insbesondere bei der Berichterstattung über Strafverfahren die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu wahren sind.

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ZAK beanstandet Fall von Schleichwerbung, einen Bericht über Robert Enke und spricht erneut Bußgelder wegen unzulässiger Gewinnspiele aus

Donnerstag, Juli 8th, 2010

Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) in einer Pressemitteilung erklärt, wurden wieder verschiedene TV Sender wegen Verstöße gerügt.

Schleichwerbung

Wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Schleichwerbung hat ZAK eine Ausgabe der RTL II-Wissenschaftssendung „Schau Dich schlau“ beanstandet.

In der einstündigen redaktionellen Sendung wurde nach Auffassung der Experten aus den Landesmedienanstalten ein Nahrungsergänzungsprodukt im redaktionellen Teil werblich dargestellt und die Zuschauer damit in die Irre geführt.

ZAK beanstandet Enke-Nachrichtenbericht bei ProSieben

Beanstandet wurde auch ein Nachrichtenbericht in der ProSieben-Sendung „Newstime“ über den Freitod des Fußballspielers Robert Enke. Der Beitrag enthielt Bilder von der Ankunft seiner Frau am Unglücksort. Ihre Fragen an die Polizei hatte die Redaktion untertitelt, weil sie akustisch auf dem Filmmaterial schwer verständlich waren. Mit den Aufnahmen hat der Sender nach Auffassung der Landesmedienanstalten die Persönlichkeitsrechte von Frau Enke nicht gewahrt und damit gegen journalistische Grundsätze verstoßen. ProSieben hat sich wegen des Nachrichtenbeitrages bei der ZAK entschuldigt.

Erneut Bußgelder wegen Gewinnspielsendungen

Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK erneut Bußgelder in einer Gesamthöhe von 57.500,- Euro verhängt und ahndeten damit unter anderem den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irreführung über Auswahlverfahren und Einwahlchancen bei zwei Sendungen von Sat.1 (Quiznight, jeweils 20.000,- Euro Bußgeld), 9Live (5.000,- Euro Bußgeld) und Super RTL (Master Quiz, 12.500,- Euro Bußgeld).

Super RTL hat die Gewinnspielsendung „Master Quiz“ mittlerweile seit April aus dem Programm genommen, eine Wiedereinführung ist nach eigenen Angaben nicht mehr geplant.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten

Presserat spricht 12 Rügen aus

Montag, März 8th, 2010

Witze auf Kosten eines Toten – Robert Enke

TITANIC-Online erhielt eine öffentliche Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Menschenwürde (Ziffer 1 des Pressekodex). Die Zeitschrift hatte online mehrere Cartoons zum Tod von Fußballtorwart Robert Enke veröffentlicht. Unter anderem war das Foto eines Lokführers unter der Überschrift: „Jetzt meldet sich der Zugführer zu Wort” gezeigt worden. Der Zugführer wird dann zitiert mit den Worten „Ich habe Enke überlistet!”. Grundsätzlich hält der Presserat auch scharfe, polemische Satire für zulässig – solange sie einen sachlichen Kern an Kritik enthält. Den konnte der Ausschuss nicht erkennen und wertete die Cartoons als die Menschenwürde verletzende Witzeleien über den Suizid eines Menschen. Das reine Spiel mit den Gefühlen der Angehörigen und der Bahnführer, die von einem solchen Geschehen ebenfalls traumatisiert werden, ist in den Augen des Presserats keine Satire. Aufgabe von Satire ist immer auch, durch Überspitzung und drastische Darstellung weiterführende Gedanken anzustoßen. Bei den kritisierten Cartoons von TITANIC ging es jedoch nur darum, sich über das Lebensdrama eines Menschen lustig zu machen.

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Presserat spricht 6 Rügen aus

Donnerstag, Dezember 3rd, 2009

Der Deutsche Presserat hat in seiner vierten Sitzung im Jahr 2009 insgesamt sechs Rügen gegen verschiedene Zeitungen  ausgesprochen.

Es wurden dabei sowohl Verletzungen des Persönlichkeitsrecht, Verletzungen des Trennungsgebots zwischen Werbung  und PR, als auch wegen des Schürens von Vorurteilen gerügt.

Die ausgsprochenen Rügen und deren Begründung im einzelnem:

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