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Kachelmann fordert 2 Millionen Euro Schmerzensgeld von „BILD“

Mittwoch, August 4th, 2010

Der bekannte Wettermoderator Jörg Kachelmann, welcher wegen des Verdachts einer Vergewaltigung vier Monate in Untersuchungshaft saß, soll nach Medienberichten mehr als 2 Millionen Euro Schmerzensgeld von der Boulevardzeitung „BILD“ und dem Onlineportal „Bild.de“ fordern. Er sieht durch die Berichterstattung seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Dieses wurde unter anderem von Spiegel online und handelsblatt.com am berichtet. Die Axel Springer AG bestätigte inzwischen den Eingang verschiedener Anwaltsschreiben, will aber alle Forderungen zurückweisen.

Seit der Verhaftung von Jörg Kachelmann sind durch seinen Rechtsanwalt bereits eine Reihe von einstweiligen Verfügungen erwirkt worden, mit denen er sich gegen die Veröffentlichung privater Informationen wehrte.

Das Verfahren gegen Jörg Kachelmann hat auch in den Medien eine Diskussion über die zulässige und angemessene Berichterstattung ausgelöst.

Statt vieler sei hier nur auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung verwiesen:

http://www.sueddeutsche.de/medien/joerg-kachelmann-und-die-medien-ein-oeffentliches-geschaeft-1.982540

BGH: Kein Anspruch auf Geldentschädigung, wenn bereits ein Unterlassungstitel besteht

Dienstag, Juli 21st, 2009

kamera_2Der Bundesgerichtshof hat den Anspruch eines Kindes prominter Eltern wegen der Verletzung des Rechts am eigenem Bild verneint, wenn es bei der Berichterstattung in der Hauptsache über die Trennung Eltern geht und das Kind nur mittelbar identifizierbar ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der in Anspruch genommene bereits rechtskräftig zu einer Unterlassung der Berichterstattung veurteilt wurde und somit durch das daraus folgende Ordnungsmittelverfahren der Betroffene hinreichend Genugtuung erlangen kann; es ist nicht erforderlich, dass dem Betroffenen selbst die Mittel zufließen.

Volltext der Entscheidung: http://www.presserecht-aktuell.de/?page_id=687

Berliner Morgenpost gewinnt Rechtsstreit gegen Günther Jauch

Mittwoch, September 10th, 2008

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einer Entscheidung vom 10.09.2008 die Berufung von Günther Jauch gegen Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008 zurückgewiesen.

Hintergrund der Entscheidung war ein Streit um die Veröffentlichung von Bildern der Hochzeit von Günther Jauch am 7. Juli 2006. Die Berliner Morgenpost und die Berliner Lokalausgabe der WELT, haben ein Bild veröffentlicht, das Jauch beim Sektempfang nach seiner Hochzeit im Hof der Potsdamer Friedenskirche zeigt.

Der TV-Moderator hatte zwei Klagen über jeweils 130 000 Euro gegen die Axel Springer AG und die Ullstein GmbH geltend gemacht. In diesen ging es um fiktive Lizenzgebühren und Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung des Fotos. In den Vorinstanzen war Herr Jauch jeweils mit dieser Forderung unterlegen.

In seiner Entscheidung wies das Hamburgische OLG die Berufung Jauchs gegen das vorinstanzliche Urteil zurück.

Das OLG hat noch deutlicher als die Vorinstanz festgestellt, dass es für eine Entschädigung bereits an der Rechtswidrigkeit der Fotoveröffentlichung fehle und die Veröffentlichung des Fotos somit keine Persönlichkeitsverletzung darstelle. Herr Jauch müsse, im Hinblick auf seine exponierte Stellung in der Öffentlichkeit, eine entsprechende Beeinträchtigung hinnehmen.

Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Von grundsätzlicher presserechtlicher Bedeutung sind die Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung, dass er in Zukunft, bei ähnlich gelagerten Sachverhalten, bei Fotoveröffentlichungen Prominenter keine Lizenzgebühren zusprechen werde.

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/53614/1261692