Der bekannte Wettermoderator Jörg Kachelmann, welcher wegen des Verdachts einer Vergewaltigung vier Monate in Untersuchungshaft saß, soll nach Medienberichten mehr als 2 Millionen Euro Schmerzensgeld von der Boulevardzeitung „BILD“ und dem Onlineportal „Bild.de“ fordern. Er sieht durch die Berichterstattung seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Dieses wurde unter anderem von Spiegel online und handelsblatt.com am berichtet. Die Axel Springer AG bestätigte inzwischen den Eingang verschiedener Anwaltsschreiben, will aber alle Forderungen zurückweisen.
Seit der Verhaftung von Jörg Kachelmann sind durch seinen Rechtsanwalt bereits eine Reihe von einstweiligen Verfügungen erwirkt worden, mit denen er sich gegen die Veröffentlichung privater Informationen wehrte.
Das Verfahren gegen Jörg Kachelmann hat auch in den Medien eine Diskussion über die zulässige und angemessene Berichterstattung ausgelöst.
Statt vieler sei hier nur auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung verwiesen:
Der Bundesgerichtshof hat den Anspruch eines Kindes prominter Eltern wegen der Verletzung des Rechts am eigenem Bild verneint, wenn es bei der Berichterstattung in der Hauptsache über die Trennung Eltern geht und das Kind nur mittelbar identifizierbar ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der in Anspruch genommene bereits rechtskräftig zu einer Unterlassung der Berichterstattung veurteilt wurde und somit durch das daraus folgende Ordnungsmittelverfahren der Betroffene hinreichend Genugtuung erlangen kann; es ist nicht erforderlich, dass dem Betroffenen selbst die Mittel zufließen.