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	<title>Presserecht aktuell &#187; Presserecht</title>
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	<description>Kanzlei Hoesmann, Berlin</description>
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		<title>Willkommen</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 11:31:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Webseite &#8220;presserecht-aktuell.de&#8221; ist ein Projekt der Berliner Kanzlei Hoesmann, welches 2008 in das Leben gerufen wurde. Ziel ist es, einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Presse- und Medienrecht zu geben. Mehrmals in der Woche werden Gerichtsentscheidungen veröffentlicht und auf aktuelle Entwicklungen in der Medien- und Presselandschaft aufmerksam gemacht. Gerne nehmen wir auch Urteile [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hoesmann.eu/"><img class="size-full wp-image-2014 alignleft" src="http://www.presserecht-aktuell.de/wp-content/uploads/2010/02/kanzlei_hoesmann_sceenshot.jpg" alt="Kanzlei Hoesmann" width="150" height="150" /></a></p>
<p>Die Webseite &#8220;presserecht-aktuell.de&#8221; ist ein Projekt der Berliner <a href="http://www.hoesmann.eu">Kanzlei Hoesmann</a>, welches 2008 in das Leben gerufen wurde.</p>
<p>Ziel ist es, einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Presse- und Medienrecht zu geben.</p>
<p>Mehrmals in der Woche werden Gerichtsentscheidungen veröffentlicht und auf aktuelle Entwicklungen in der Medien- und Presselandschaft aufmerksam gemacht.</p>
<p>Gerne nehmen wir auch Urteile von Ihnen zur Veröffentlichung an.</p>
<p>Wenn Sie Fragen zum Presse-, Medien- oder Urheberrecht haben, stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.</p>
<p><a href="http://hoesmann.eu" target="_self">Link zur Kanzlei Hoesmann</a></p>
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		<title>Rezension &#8211; Mes: Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Jan 2010 08:45:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Hilfreiches]]></category>
		<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
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		<description><![CDATA[Im C.H.Beck Verlag ist in der Reihe „Münchener Prozessformularhandbuch“ der Band „Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht“bereits in der 3. Auflage erschienen. Herausgegeben wird es von Rechtsanwalt Prof. Peter Mes und weiteren Rechtsanwälten, wodurch es gerade für die anwaltliche Praxis einen hohen Gebrauchswert hat. In diesem Buch finden sich auf über 1.100 Seiten die wichtigsten Antrags- [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>Im C.H.Beck Verlag ist in der Reihe „Münchener Prozessformularhandbuch“ der Band „Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht“bereits in der 3. Auflage erschienen.</p>
<p>Herausgegeben wird es von Rechtsanwalt Prof. Peter Mes und weiteren Rechtsanwälten, wodurch es gerade für die anwaltliche Praxis einen hohen Gebrauchswert hat.</p>
<p>In diesem Buch finden sich auf über 1.100 Seiten die wichtigsten Antrags- und Klageformen und bietet so dem anwaltlichen Praktiker eine wertvolle Unterstützung bei der Formulierung von Anträgen und Schriftsätzen.</p>
<p>Das Buch umfasst die Rechtsgebiete „UWG“, „Markenrecht“, „Patentrecht“, „Gebrauchsmusterrecht“, „Arbeitnehmererfinderecht“, „Geschmacksmusterrecht“, „Urheberrecht“ und „Presserecht“.</p>
<p>Die kommentierten Muster berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung und gehen sowohl auf die materiellen- wie auch verfahrensrechtlichen relevante Aspekte des anwaltlichen Schriftsatzes ein.</p>
<p>Abgerundet wird das sehr hilfreiche Werk durch umfangreiche Literaturangaben zu jedem Schriftsatz und einem ausführlichen Sachverzeichnis. Wie in der Reihe üblich, werden alle Schriftsätze auch auf der beiliegenden CD bereitgestellt.</p>
<p>Buchinformation:</p>
<p>Münchener Prozessformularhandbuch Band 5 Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht, Verlag C.H.Beck, 3. Auflage 2009, XXVI, 1191 Seiten, in Leinen mit CD-ROM, 138,00, ISBN: 978-3-406-57650-8</p></div>
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		<title>LG Berlin: Bei redaktioneller Richtigstellung besteht kein Gegendarstellungsanspruch</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 10:23:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Presserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Gegendarstellung]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein der Anspruch auf eine Gegendarstellung entfällt, wenn das Presseorgan bereits von sich aus eine Richtigstellung veröffentlicht hat. In einem solchen Fall hat der Betroffene kein berechtigtes Interesse mehr, den Wortlaut in eigenen Worten alternativ darzustellen. Jedoch darf die Richtigstellung nicht offensichtlich dazu dienen, den Anspruch des Betroffenen zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein der Anspruch auf eine Gegendarstellung entfällt, wenn das Presseorgan bereits von sich aus eine Richtigstellung veröffentlicht hat. In einem solchen Fall hat der Betroffene kein berechtigtes Interesse mehr, den Wortlaut in eigenen Worten alternativ darzustellen.</p>
<p align="justify">Jedoch darf die Richtigstellung nicht offensichtlich dazu dienen, den Anspruch des Betroffenen zu unterlaufen. Ein Indiz, dass dies nicht so ist, ist gegeben, wenn das Presseorgan eigene Fehler einräumt und diese durch die Richtigstellung korrigieren möchte.</p>
<p align="justify"><span id="more-1115"></span>Das Gericht führt zur Begründung aus:</p>
<blockquote>
<p align="justify">Dem Betroffenen steht grundsätzlich das Recht zu, seine Entgegnung in eigene Worte zu fassen. Davon abgesehen können Richtigstellungen durch die Redaktion selbst ausnahmsweise geeignet sein, das berechtigte Interesse an der Gegendarstellung zu beseitigen, jedoch nur, wenn die Richtigstellung der Funktion der konkreten Gegendarstellung voll entspricht und dadurch der Störungszustand nachhaltig beseitigt wird.</p>
</blockquote>
<p align="justify">(&#8230;)</p>
<blockquote>
<p align="justify">Eine solche Richtigstellung befreit jedoch dann nicht mehr von der Pflicht zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung, wenn der Anspruch bereits förmlich und inhaltlich korrekt geltend gemacht ist und die redaktionelle Richtigstellung ersichtlich dazu dienen soll, den Anspruch auf förmliche Gegendarstellung zu „unterlaufen“ und den Betroffenen nicht zu Wort kommen zu lassen (§ 242 BGB).</p>
</blockquote>
<p align="justify">
<p align="justify">Das Gericht betont ferner, dass es einen Widerruf oder auch Richtigstellung als höherwertiger einstuft, als eine Gegendarstellung.</p>
<blockquote>
<p align="justify">Da mit einer redaktionellen Richtigstellung oder einem Widerruf die Unwahrheit einer Meldung eingestanden wird, ist daneben zusätzlich für eine Gegendarstellung, die ohnehin in der Regel offen lässt, was wahr ist, kein Raum mehr.</p>
</blockquote>
<p align="justify">Werden eigene Fehler eingeräumt, liegt ein Indiz dafür vor, dass mit der Richtigstellung der Gegendarstellungsanspruch nicht unterlaufen werden soll.</p>
<blockquote><p>Zum einen kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Antragstellerin ihre berichtigende Meldung nur veröffentlicht hat, um das Gegendarstellungsverlangen zu unterlaufen, räumt sie doch selbst Fehler in ihrem Ausgangsbericht ein. Zum anderen – und das ist entscheidend – wurde entgegen dem Vorbringen des Antragstellers in der Meldung vom 26. September 2009 nicht nur korrigiert, (..)  sondern auch, dass nicht der Antragsteller, sondern jener Aktionärsvertreter Revision eingelegt hatte.</p></blockquote>
<p>Volltext des Urteils auf Presserecht-aktuell.de &#8211; <a title="Urteil" href="http://www.presserecht-aktuell.de/?page_id=1112" target="_self">LINK</a></p>
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		<title>Rezension: Felix Heimann &#8220;Der Pressekodex im Spannungsfeld zwischen Medienrecht und Medienethik&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 31 Aug 2009 10:42:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Pressekodex]]></category>
		<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
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		<category><![CDATA[Doktorarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Heimann]]></category>
		<category><![CDATA[Presserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[Die im Peter Lang Verlag Frankfurt verlegte Doktorarbeit von Felix Heimann &#8220;Der Pressekodex im Spannungsfeld zwischen Medienrecht und Medienethik&#8221; behandelt ein juristisch bislang wenig behandeltes Thema &#8211; den Pressekodex. Zunächst geht Heimann auf die Geschichte des Presserechts in Deutschland und die Entwicklung des Pressekodex. Er unterstreicht in seiner Darstellung die Wichtigkeit dieses Instrument, da durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="attachment wp-att-961" href="http://www.presserecht-aktuell.de/rezension-felix-heimann-der-pressekodex-im-spannungsfeld-zwischen-medienrecht-und-medienethik/heimann_pressekodex/"><img class="alignleft size-full wp-image-961" title="Heimann_Pressekodex" src="http://www.presserecht-aktuell.de/wp-content/uploads/2009/08/Heimann_Pressekodex.jpg" alt="Heimann_Pressekodex" width="125" height="125" /></a>Die im Peter Lang Verlag Frankfurt verlegte Doktorarbeit von Felix Heimann &#8220;Der Pressekodex im Spannungsfeld zwischen Medienrecht und Medienethik&#8221; behandelt ein juristisch bislang wenig behandeltes Thema &#8211; den Pressekodex.</p>
<p>Zunächst geht Heimann auf die Geschichte des Presserechts in Deutschland und die Entwicklung des Pressekodex. Er unterstreicht in seiner Darstellung die Wichtigkeit dieses Instrument, da durch diesen eine große Staatsferne der Presse erreicht wird.</p>
<p><span id="more-960"></span></p>
<p>Sehr schön gelingt die umfassende Darstellung der Spruchpraxis des Presserats und der Vergleich mit der Rechtsprechung der Gerichte. Bei der Gegenüberstellung und dem Vergleich kommt Heimann zu dem Schluss, dass es zwischen den Entscheidungen des Presserats und vergleichbaren Entscheidungen der deutschen Gerichte es häufig im Kern zu übereinstimmenden Ergebnissen kommt.</p>
<p>Gleichwohl betont Heimann in seiner Arbeit und führt dieses auch nachvollziehbar aus, dass es sich bei dem Pressekodex nicht um ein Gesetz handelt, die Gerichte somit weder an die Entscheidungen des Presserats gebunden sind noch die Gerichte den Pressekodex bei ihrer Rechtsprechung beachten müssen. Gleichwohl haben die Entscheidungen des Presserats häufig eine  präjudizierende Wirkung für die Gerichte.</p>
<p>Des Weiteren stellt er in seiner Arbeit die wichtigsten Artikel des Pressekodex dar und beschreibt sowohl die Spruchpraxis des Presserats, wie auch ausführlich die wichtigsten Ereignisse der Praxis, welche in der Folge zu einer Änderung der Spruchpraxisgeführt haben. So geht er zum Beispiel sehr breit auf den Fall Wallraff und die Bedeutung für die Privatsphäre ein. Doch auch die Caroline-Entscheidungen werden kritisch betrachtet und die wichtige Frage der Schleichwerbung werden von ihm behandelt.</p>
<p>In einem weiteren Teil geht auf die Beschwerdeordnung, sprich den Gang des Beschwerdeverfahrens ein. Dieser Teil stellt quasi eine Kommentierung der Beschwerdeordnung dar.</p>
<p>Darüber hinaus enthält das Buch einen konkreten Vorschlag für einen Pressestaatsvertrag und eine Berufsordnung der Presse. Abgerundet wird das Buch durch eine sehr ausführliche Literaturliste, durch welche es für den interessierten Leser möglich ist, weitere Informationen und Hintergründe selbstständig recherchieren zu können.</p>
<p>Das Buch ist sowohl für Juristen, als auch für Journalisten eine empfehlenswerte Lektüre. Es eignet sich sowohl als Nachschlagewerk für bestimmte Fragen zum Pressekodex, als auch als Lesebuch, um einen umfassenden Überblick über den Pressekodex zu bekommen.</p>
<p>&#8212;-</p>
<p>Felix Heimann</p>
<p>Der Pressekodex im Spannungsfeld zwischen Medienrecht und Medienethik</p>
<p>364 Seiten</p>
<p>56.50 Euro</p>
<p>Peter Lang</p>
<p>ISBN-13: 978-3631585214</p>
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		</item>
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		<title>Online-Zuständigkeit des Presserats</title>
		<link>http://www.presserecht-aktuell.de/online-zustandigkeit-des-presserats/</link>
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		<pubDate>Thu, 13 Nov 2008 13:20:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Pressekodex]]></category>
		<category><![CDATA[Presserat]]></category>
		<category><![CDATA[Presserecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Deutsche Presserat hat sich dafür entschieden, sich in Zukunft auch den journalistisch-redaktionelle Seiten der elektronischen Presse zu widmen. Hierzu wurde eine Expertenkommission einberufen, welche im März und April tagte. In dieser wurden konkrete Vorschläge zur Erweiterung der Zuständigkeit erarbeitet. In diesen geht neben der Verantwortung für Inhalte, der mögliche Ergänzungen des Pressekodex und den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong></strong></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Der Deutsche Presserat hat sich dafür entschieden, sich in Zukunft auch den journalistisch-redaktionelle Seiten der elektronischen Presse zu widmen. Hierzu wurde eine Expertenkommission einberufen, welche im März und April tagte.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">In dieser wurden konkrete Vorschläge zur Erweiterung der Zuständigkeit erarbeitet. In diesen geht neben der Verantwortung für Inhalte, der mögliche Ergänzungen des Pressekodex und den Anforderungen an das Beschwerdeverfahren, auch um den Umfang der Selbstverpflichtung der Verlage. Das Beschlussgremien des Presserats wird diese Vorschläge auf den Sitzungen am 19.11. und 03.12.2008 verabschieden.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die künftige Zuständigkeit des Presserats soll sich dabei nicht nur an die Trägerorganisationen des Presserats richten, sondern sich vielmehr auf alle Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, soweit sie nicht als Rundfunk einzustufen sind, erstrecken. Diese erhalten die Möglichkeit, sich der der publizistischen Selbstkontrolle anzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich zum Pressekodex als Regeln für guten Journalismus sowie den Grundsätzen zum Redaktionsdatenschutz bekennen und sich der Spruchpraxis des Presserats unterziehen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<p style="margin-bottom: 0cm;">Quelle: <a title="Pressemitteilung des Presserat" href="http://www.presserat.de/Pressemitteilung-anzei.pm+M5ae3b1f2b3e.0.html" target="_blank">http://www.presserat.de/Pressemitteilung-anzei.pm+M5ae3b1f2b3e.0.html</a></p>
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