Posts Tagged ‘Presserecht’

Willkommen

Donnerstag, Februar 11th, 2010

kanzlei_hoesmannDie Webseite “presserecht-aktuell.de” ist ein Projekt der Berliner Kanzlei Hoesmann, welches 2008 in das Leben gerufen wurde.

Ziel ist es, einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Presse- und Medienrecht zu geben.

Mehrmals in der Woche werden Gerichtsentscheidungen veröffentlicht und auf aktuelle Entwicklungen in der Medien- und Presselandschaft aufmerksam gemacht.

Gerne nehmen wir auch Urteile von Ihnen zur Veröffentlichung an.

Link zur Kanzlei Hoesmann

Rezension – Mes: Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht

Freitag, Januar 15th, 2010

Im C.H.Beck Verlag ist in der Reihe „Münchener Prozessformularhandbuch“ der Band „Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht“bereits in der 3. Auflage erschienen.

Herausgegeben wird es von Rechtsanwalt Prof. Peter Mes und weiteren Rechtsanwälten, wodurch es gerade für die anwaltliche Praxis einen hohen Gebrauchswert hat.

In diesem Buch finden sich auf über 1.100 Seiten die wichtigsten Antrags- und Klageformen und bietet so dem anwaltlichen Praktiker eine wertvolle Unterstützung bei der Formulierung von Anträgen und Schriftsätzen.

Das Buch umfasst die Rechtsgebiete „UWG“, „Markenrecht“, „Patentrecht“, „Gebrauchsmusterrecht“, „Arbeitnehmererfinderecht“, „Geschmacksmusterrecht“, „Urheberrecht“ und „Presserecht“.

Die kommentierten Muster berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung und gehen sowohl auf die materiellen- wie auch verfahrensrechtlichen relevante Aspekte des anwaltlichen Schriftsatzes ein.

Abgerundet wird das sehr hilfreiche Werk durch umfangreiche Literaturangaben zu jedem Schriftsatz und einem ausführlichen Sachverzeichnis. Wie in der Reihe üblich, werden alle Schriftsätze auch auf der beiliegenden CD bereitgestellt.

Buchinformation:

Münchener Prozessformularhandbuch Band 5 Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht, Verlag C.H.Beck, 3. Auflage 2009, XXVI, 1191 Seiten, in Leinen mit CD-ROM, 138,00, ISBN: 978-3-406-57650-8

LG Berlin: Bei redaktioneller Richtigstellung besteht kein Gegendarstellungsanspruch

Mittwoch, Dezember 2nd, 2009

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein der Anspruch auf eine Gegendarstellung entfällt, wenn das Presseorgan bereits von sich aus eine Richtigstellung veröffentlicht hat. In einem solchen Fall hat der Betroffene kein berechtigtes Interesse mehr, den Wortlaut in eigenen Worten alternativ darzustellen.

Jedoch darf die Richtigstellung nicht offensichtlich dazu dienen, den Anspruch des Betroffenen zu unterlaufen. Ein Indiz, dass dies nicht so ist, ist gegeben, wenn das Presseorgan eigene Fehler einräumt und diese durch die Richtigstellung korrigieren möchte.

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Rezension: Felix Heimann “Der Pressekodex im Spannungsfeld zwischen Medienrecht und Medienethik”

Montag, August 31st, 2009

Heimann_PressekodexDie im Peter Lang Verlag Frankfurt verlegte Doktorarbeit von Felix Heimann “Der Pressekodex im Spannungsfeld zwischen Medienrecht und Medienethik” behandelt ein juristisch bislang wenig behandeltes Thema – den Pressekodex.

Zunächst geht Heimann auf die Geschichte des Presserechts in Deutschland und die Entwicklung des Pressekodex. Er unterstreicht in seiner Darstellung die Wichtigkeit dieses Instrument, da durch diesen eine große Staatsferne der Presse erreicht wird.

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Online-Zuständigkeit des Presserats

Donnerstag, November 13th, 2008

Der Deutsche Presserat hat sich dafür entschieden, sich in Zukunft auch den journalistisch-redaktionelle Seiten der elektronischen Presse zu widmen. Hierzu wurde eine Expertenkommission einberufen, welche im März und April tagte.

In dieser wurden konkrete Vorschläge zur Erweiterung der Zuständigkeit erarbeitet. In diesen geht neben der Verantwortung für Inhalte, der mögliche Ergänzungen des Pressekodex und den Anforderungen an das Beschwerdeverfahren, auch um den Umfang der Selbstverpflichtung der Verlage. Das Beschlussgremien des Presserats wird diese Vorschläge auf den Sitzungen am 19.11. und 03.12.2008 verabschieden.

Die künftige Zuständigkeit des Presserats soll sich dabei nicht nur an die Trägerorganisationen des Presserats richten, sondern sich vielmehr auf alle Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, soweit sie nicht als Rundfunk einzustufen sind, erstrecken. Diese erhalten die Möglichkeit, sich der der publizistischen Selbstkontrolle anzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich zum Pressekodex als Regeln für guten Journalismus sowie den Grundsätzen zum Redaktionsdatenschutz bekennen und sich der Spruchpraxis des Presserats unterziehen.

Quelle: http://www.presserat.de/Pressemitteilung-anzei.pm+M5ae3b1f2b3e.0.html

Urteil: Gegendarstellung darf nicht irreführend sein

Dienstag, September 2nd, 2008

Das Landgericht München I hat in einer Beschluss vom 19.08.2008 (Az. 9 O 13831/08) erneut festgestellt, dass der Inhalt einer Gegendarstellung nicht irreführend sein darf.

In dem zu Grunde liegenden Verfahren ging es um den Bericht einer Börsenzeitung. Diese hatte über die Kursgewinne eines Anlegerschützers berichtet, welcher aufgrund fallender Kurse einen erheblichen Gewinn gemacht hatte.
Gegen diesen Bericht wollte der besagte Anlegerschützer, im Wege einstweiligen Verfügung, mit dem Abdruck einer von ihm verfassten Gegendarstellung vorgehen. Das Landgericht München I wies den Antrag jedoch zurück.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die geforderte Gegendarstellung irreführend ist. Es würde durch den Abdruck der geforderten Gegendarstellung der Eindruck erweckt, dass, was nicht den Tatsachen entspricht, kein Gewinn erzielt worden ist.
Da eine Gegendarstellung nicht irreführend sein darf, wurde der Antrag folgerichtig zurückgewiesen.

Den Volltext des Urteils finden Sie in unserem Archiv.