Posts Tagged ‘Pressekodex’

Presserat spricht 12 Rügen aus

Montag, März 8th, 2010

Witze auf Kosten eines Toten – Robert Enke

TITANIC-Online erhielt eine öffentliche Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Menschenwürde (Ziffer 1 des Pressekodex). Die Zeitschrift hatte online mehrere Cartoons zum Tod von Fußballtorwart Robert Enke veröffentlicht. Unter anderem war das Foto eines Lokführers unter der Überschrift: „Jetzt meldet sich der Zugführer zu Wort” gezeigt worden. Der Zugführer wird dann zitiert mit den Worten „Ich habe Enke überlistet!”. Grundsätzlich hält der Presserat auch scharfe, polemische Satire für zulässig – solange sie einen sachlichen Kern an Kritik enthält. Den konnte der Ausschuss nicht erkennen und wertete die Cartoons als die Menschenwürde verletzende Witzeleien über den Suizid eines Menschen. Das reine Spiel mit den Gefühlen der Angehörigen und der Bahnführer, die von einem solchen Geschehen ebenfalls traumatisiert werden, ist in den Augen des Presserats keine Satire. Aufgabe von Satire ist immer auch, durch Überspitzung und drastische Darstellung weiterführende Gedanken anzustoßen. Bei den kritisierten Cartoons von TITANIC ging es jedoch nur darum, sich über das Lebensdrama eines Menschen lustig zu machen.

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Presserat: Leitfaden zum Trennungsgebot und Beschwerderückblick

Donnerstag, Oktober 22nd, 2009

Der Deutsche Presserat hat auf seiner Jahrespressekonferenz einen neuen Leitfaden zum Trennungsgebot veröffentlicht und einen Rückblick auf die Beschwerden des Jahres gegeben.

Mit dem Leitfaden zum Trennungsgebit soll Journalisten anhand von Praxisbeispielen eine Orientierung bei der schwierigen Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten mitgegeben werden. Die Vermischung beider Inhalte wurde in den letzten Jahren immer häufiger durch den Presserat gerügt.

Ferner hat der Presserat seine Beschwerdearbeit 2008/2009 vorgestellt.

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Rezension: Felix Heimann “Der Pressekodex im Spannungsfeld zwischen Medienrecht und Medienethik”

Montag, August 31st, 2009

Heimann_PressekodexDie im Peter Lang Verlag Frankfurt verlegte Doktorarbeit von Felix Heimann “Der Pressekodex im Spannungsfeld zwischen Medienrecht und Medienethik” behandelt ein juristisch bislang wenig behandeltes Thema – den Pressekodex.

Zunächst geht Heimann auf die Geschichte des Presserechts in Deutschland und die Entwicklung des Pressekodex. Er unterstreicht in seiner Darstellung die Wichtigkeit dieses Instrument, da durch diesen eine große Staatsferne der Presse erreicht wird.

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Online-Zuständigkeit des Presserats

Donnerstag, November 13th, 2008

Der Deutsche Presserat hat sich dafür entschieden, sich in Zukunft auch den journalistisch-redaktionelle Seiten der elektronischen Presse zu widmen. Hierzu wurde eine Expertenkommission einberufen, welche im März und April tagte.

In dieser wurden konkrete Vorschläge zur Erweiterung der Zuständigkeit erarbeitet. In diesen geht neben der Verantwortung für Inhalte, der mögliche Ergänzungen des Pressekodex und den Anforderungen an das Beschwerdeverfahren, auch um den Umfang der Selbstverpflichtung der Verlage. Das Beschlussgremien des Presserats wird diese Vorschläge auf den Sitzungen am 19.11. und 03.12.2008 verabschieden.

Die künftige Zuständigkeit des Presserats soll sich dabei nicht nur an die Trägerorganisationen des Presserats richten, sondern sich vielmehr auf alle Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, soweit sie nicht als Rundfunk einzustufen sind, erstrecken. Diese erhalten die Möglichkeit, sich der der publizistischen Selbstkontrolle anzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich zum Pressekodex als Regeln für guten Journalismus sowie den Grundsätzen zum Redaktionsdatenschutz bekennen und sich der Spruchpraxis des Presserats unterziehen.

Quelle: http://www.presserat.de/Pressemitteilung-anzei.pm+M5ae3b1f2b3e.0.html

Verfahren gegen Bild wegen Veröffentlichung im Fall Michelle

Mittwoch, September 3rd, 2008

Die Bild Zeitung hat durch die Veröffentlichung von Obduktionsergebnissen im Fall Michelle in der Ausgabe vom 2.9.2008 die von der Staatsanwaltschaft verhängte Nachrichtensperre durchbrochen.

Nach der Veröffentlichung wurde die Bild-Zeitung von vielen Medien scharf kritisiert, da sowohl die Ermittlungsarbeit erschwert, als auch das Anstandsgefühl gegenüber den Eltern verletzt werde.

Die Veröffentlichung selbst ist als solche straflos. Eine Nachrichtensperre ist gemäß des deutschen Pressekodex ein rein freiwillige Angelegenheit und die Presse darf von staatlicher Seite nicht in ihrer Berichterstattung reglementiert werden. Ebenso ist es aufgrund der Meinungs- und Pressefreiheit zulässig, rechtswidrig erlangte Informationen zu verbreiten. Daher kann der Bild-Zeitung auf Grund der Veröffentlichung selbst kein juristischer Nachteil entstehen.

Die Staatsanwaltschaft interessiert sich vielmehr dafür, wie die Informationen an die Öffentlichkeit und damit an die Bild-Zeitung gelangen konnten; die Weitergabe solcher Informationen kann nämlich als „Verrat von Dienstgeheimnissen” strafbar sein. Wie das Online-Magazin MEEDIA berichtet, besteht nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Leipzig auch gegenüber der Bild-Zeitung ein Anfangsverdacht. Durch die Veröffentlichung der Obduktionsergebnisse sieht sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Aufklärungsarbeit gefährdet, da dieses Täterwissen gerne zurückgehalten wird, um den tatsächlichen Täter von vermeintlichen Trittbrettfahrern besser unterscheiden zu können.

BILD Bericht: Schreckliche Wahrheit über Michelles Tod

MEEDIA.de: Justiz prüft Verfahren gegen Bild

dwdl.de: Kritik an der Bild-Zeitung

Pressekodex: Kodex

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