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	<title>Presserecht aktuell &#187; Pressefreiheit</title>
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	<description>Kanzlei Hoesmann, Berlin</description>
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		<title>Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Durchsuchung von Redaktionsräumen</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Jan 2011 07:21:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Anordnung der Durchsuchung der Räumlichkeiten eines lokalen Rundfunksenders gegen das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Grundgesetz verstößt. In dem Verfahren ging es um die Durchsuchung der Räumlichkeiten eines lokalen Rundfunksenders, welcher im Jahre 2003 einen Beitrag geleistet hat, der sich mit angeblichen Übergriffen von Polizeibeamten bei einer Demonstration [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Anordnung der Durchsuchung der Räumlichkeiten eines lokalen Rundfunksenders gegen das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Grundgesetz verstößt.</p>
<p>In dem Verfahren ging es um die Durchsuchung der Räumlichkeiten eines lokalen Rundfunksenders, welcher im Jahre 2003 einen Beitrag geleistet hat, der sich mit angeblichen Übergriffen von Polizeibeamten bei einer Demonstration beschäftigte. In diesem Beitrag wurde ein Mitschnitt eines Telefongesprächs des Pressesprechers der Polizei gesendet. Darin sah die Staatsanwaltschaft eine strafbare Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 Abs. 1 StGB). Im Rahmen einer Durchsuchung der Redaktionsräume wurden Grundflächenskizzen und Lichtbilder von allen Räumlichkeiten der Rundfunkanstalt angefertigt sowie ein Notizbuch und diverse Aktenordner mit Redaktionsunterlagen sichergestellt, von denen die Staatsanwaltschaft vor ihrer Rückgabe an den Beschwerdeführer teilweise Kopien fertigte.</p>
<p><span id="more-1970"></span></p>
<p>Der Rundfunksender legte hiergegen vor dem Landgericht Beschwerde ein, welche ich jedoch ohne Erfolg blieb. Die Durchsuchung sei nach Ansicht des Landgerichts nicht unverhältnismäßig, da es sich bei dem Delikt nicht um eine Bagatelle gelegt handele und keinen schweren Eingriff in den Sendebetrieb des Senders darstelle.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht sieht jedoch in der Durchsuchung eine Verletzung der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht betont in seiner Entscheidung die Wichtigkeit der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit, die es staatlichen Stellen grundsätzlich verwehrt, sich einen Einblick in die Vorgänge zu verschaffen, die zur Entstehung von Nachrichten oder Beiträgen führen.</p>
<p>So ist es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts unverhältnismäßig, die gesamten Räume des Senders zu durchsuchen. So hätte sich die Ermittlungsmaßnahme auf die räumliche Sphäre einzelner Journalisten beschränken können.</p>
<p>Es ist mit der Rundfunkfreiheit nicht vereinbar, dass die Räumlichkeiten ausführlich fotografiert und skizziert werden und umfangreich Akten sichergestellt werden.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung Nr. 2/2011 vom 5. Januar 2011</p>
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		<title>Jahresbericht des Deutschen Presserats – die Beschwerden nehmen zu</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Oct 2010 08:06:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auf seiner Jahrespressekonferenz hat der Deutsche Presserat in Berlin über die aktuellen Themen seiner Arbeit berichtet. Besonders im Fokus stehen die weiter steigende Zahlen der Beschwerden. Aber auch mit der Regulierung von Geo-Datendiensten, sprich Dienste wie Google Streetview und der für Journalisten teilweise sehr behindernden Akkreditierungspraxis bei Großveranstaltungen hat der Presserat sich auseinandergesetzt. Steigende Beschwerdezahlen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf seiner Jahrespressekonferenz hat der Deutsche Presserat in Berlin über die aktuellen Themen seiner Arbeit berichtet.</p>
<p>Besonders im Fokus stehen die weiter steigende Zahlen der Beschwerden. Aber auch mit der  Regulierung von Geo-Datendiensten, sprich Dienste wie Google Streetview und der für Journalisten teilweise sehr behindernden Akkreditierungspraxis bei Großveranstaltungen hat der Presserat sich auseinandergesetzt.</p>
<p><span id="more-1872"></span></p>
<p><strong>Steigende Beschwerdezahlen</strong></p>
<p>Die Zahl der Beschwerden steigt weiter an. Bis Mitte Oktober sind bereits 1500 Beschwerden eingelegt worden. Für das Jahr 2010 ist somit mit 1600 Beschwerden zu rechnen. Dies ist eine weitere Steigerung der Anzalh der Beschwerden um mehr 25% im Vergleich zum Jahr 2009. Bereits 2009 verzeichnete der Presserat eine 74 %ige Steigerung der Beschwerden im Vergleich zum Jahr 2008.</p>
<p>Die Ursache für diese ungewöhnliche hohe Steigerung liegt zum einen in der erweiterten Zuständigkeit auch für journalistisch-redaktionelle Online-Publikationen und zum anderen in der  Möglichkeit, sich online über ein Beschwerdeformular beim Presserat zu beschweren.</p>
<p>Eine Analyse des Presserats zeigt, dass viele das Online-Beschwerdeformular nutzten, um ihren Unmut zu äußern, auf Fehler und fehlende Sensibilität bei den Redaktionen hinweisen und  selbstverständlich auch, um sich zu beschweren.</p>
<p>Dies wird insbesondere deutlich, wenn man sich die Sammelbeschwerden anschaut – so werden die zahlreichen Beschwerden bezeichnet, welche sich auf ein bestimmtes mediales Thema beziehen.   2009 sind zum Amoklauf in Winnenden 81 Beschwerden eingegangen, 2010 zum April-Titelbild der Titanic 198 und zur Loveparade-Berichterstattung insgesamt 245. Sowohl bei den Beschwerden zur Titanic-Karikatur als auch bei der Loveparade-Berichterstattung war deutlich zu sehen, dass sehr viele Leser über soziale Netzwerke oder über kirchliche oder soziale Portale von der Beschwerdemöglichkeit erfahren haben und diese dann auch nutzten.</p>
<p>Durch die erweiterte Online Zuständigkeit des Presserats haben sich die Beschwerdegegner verändert. Heute werden mehr Beschwerden gegen Online-Medien als gegen Printmedien eingelegt.</p>
<p><strong>Regulierung von Geo-Datendiensten</strong></p>
<p>Die Diskussion über die Regulierung von Geo-Datendiensten, ausgelöst durch den neuen Dienst „Streetview“ von google ist zur Zeit in vollem Gange. Der  Presserat selbst erkennt zwar keine Notwendigkeit zur Regulierung, spricht sich andererseits aber auch nicht grundsätzlich gegen eine Regulierung für den Bereich „Digitalisierung von Stadt und Land“ aus. Sollte sich der Gesetzgeber im Hinblick auf die gesellschaftspolitische Bedeutung des Themas zu letzterem entschließen, fordert der Presserat, dass die gesetzliche Bestimmung dann allerdings vollumfänglich die Pressefreiheit sicherstellen muss. Das heißt, es muss das Recht der Presse und des einzelnen Journalisten gewährleistet bleiben, in der Öffentlichkeit frei fotografieren und filmen zu dürfen. Der Presserat fordert daher, dass die bislang geltenden Regeln der Panoramafreiheit  für Bildjournalisten weiter gelten müssen. Das Gesetz darf nicht zu allgemeinen Fotografierverboten führen.</p>
<p><strong>Akkreditierungspraxis bei Großveranstaltungen</strong></p>
<p>Der dritte Fokus des Jahresberichts liegt in den immer schärferen Akkreditierungsrichtlinien bei Großveranstaltungen. So haben immer wieder Journalisten mit Problemen bei der Akkreditierung zu Großveranstaltungen zu kämpfen. Der häufigste Kritikpunkt der Journalisten ist die Überprüfung  durch die Sicherheitsbehörden und Sportveranstaltungen. So geschehen etwa beim G 8-Gipfel in Heiligendamm oder bei der Fußball-WM in Deutschland. Damit die Praxis journalistenfreundlicher wird, hat der Deutsche Presserat als Mitglied des Medienbündnisses gemeinsam mit DJV, ARD, ZDF, BDZV, VDZ, dju in Verdi und VPRT Eckpunkte und Verfahrenskriterien zur Akkreditierung erarbeitet. Diese Grundsätze sind inzwischen der Konferenz der Innenminister der Länder, dem Deutschen Empfehlungen und dem Deutschen Skiverband übermittelt worden. Ergebnisse stehen noch aus.</p>
<p>Quelle: Deutscher Presserat</p>
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		<title>Urteil untersagt Bild die Berichterstattung – Kritik vom DJV</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Sep 2010 08:36:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Landgericht Berlin hat dem Axel-Springer-Verlag und damit der Bild-Zeitung die Berichterstattung über mögliche Verfehlungen des brandenburgischen Innenministers im Zusammenhang mit der erfolgten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch seine frühere Partnerin untersagt. Das geht aus einer einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin hervor. (Az. 27 O 729/10). Es geht in der Berichterstattung um die Frage, ob die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Berlin hat dem Axel-Springer-Verlag und damit der Bild-Zeitung die Berichterstattung über mögliche Verfehlungen des brandenburgischen Innenministers im Zusammenhang mit der erfolgten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch seine frühere Partnerin untersagt. Das geht aus einer einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin hervor. (Az. 27 O 729/10).</p>
<p>Es geht in der Berichterstattung um die Frage, ob die frühere Partnerin des brandenburgischen Innenministers Rainer Speer Sozialleistungsbetrug begangen haben und er daran beteiligt gewesen sein könnte.</p>
<p><span id="more-1818"></span></p>
<p>Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert Vorgehen des Landgerichts Berlin gegen den Axel-Springer-Verlag. Der DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wies in einer Stellungnahme des Verbandes darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Verdachtsberichterstattung in bestimmten Fällen möglich sei. „Es ist mit den Prinzipien kritischer Berichterstattung nicht vereinbar, dass das Landgericht Berlin den Minister unter einen absoluten Schutz vor Veröffentlichung stellt “, kritisierte er. „Die Zeitungen der Axel Springer AG, wie die hier recherchierende Bild-Zeitung, müssen wie jedes andere Medium des Verlages die Möglichkeit haben, über die Tatsachen und Umstände berichten zu dürfen, die den Verdacht gegen den brandenburgischen Innenminister nähren.“ Selbstverständlich müssten dabei die Rechte und Interessen des Betroffenen beachtet werden. Ein generelles, an einen Verlag gerichtetes Verbot der Berichterstattung sei jedoch mit den Freiheitsrechten der Medien nicht vereinbar.</p>
<p>Auch der Axel-Springer-Verlag reagiert über seine Webseite bild.de auf das Verbot und weißt auf das hohe Gut des Meinungsfreiheit des Art. 5 des Grundgesetzes hin.</p>
<p><a href="http://www.bild.de/BILD/politik/2010/09/23/minister/pressefreiheit.html" target="_blank">Reaktion auf Bild.de</a></p>
<p>Quelle: <a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M5375cd0c3e8.0.html" target="_blank">Pressemitteilung des DJV</a></p>
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		<title>Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 08:08:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In einem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die Polizei einem Pressefotografen grundsätzlich nicht die Anfertigung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes mit der Begründung untersagen darf, dass bei einer Veröffentlichung der Bilder eine Enttarnung der Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) drohe. Das Gericht räumt aber der Polizei die Möglichkeit ein, dass die Aufnahmen durch die Polizei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die Polizei einem Pressefotografen grundsätzlich nicht die Anfertigung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes mit der Begründung untersagen darf, dass bei einer Veröffentlichung der Bilder eine Enttarnung der Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) drohe. Das Gericht räumt aber der Polizei die Möglichkeit ein, dass die Aufnahmen durch die Polizei vorübergehend beschlagnahmt und gesichtet werden dürfen.</p>
<p>Lesen Sie den Volltext bei der Kanzlei Hoesmann &#8211; <a href="http://t.co/gRx0hfD">http://t.co/gRx0hfD</a></p>
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		<title>Markwort verliert vor dem BGH gegen die Saarbrücker Zeitung wg. kritischer Interviewäußerungen</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 10:50:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hoesmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie der BGH am 17.11.2009  mitteilte hat der Chefredaktuer des Nachrichtenmaganzins Focus, Helmut Markwort, gegen die Saarbrücker Zeitung verloren. Herr Markwort hatte von dem Zeitungsverlag verlangt, den künftigen Abdrucks von Teilen eines Interviews zu unterlassen. Gegenstand des Interviews waren Äußerungen des Autors und Kabarettisten Roger Willemsen aus Anlass des bevorstehenden Bühnenauftritts &#8220;Ich gebe Ihnen mein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie der BGH am 17.11.2009  mitteilte hat der Chefredaktuer des Nachrichtenmaganzins Focus, Helmut Markwort, gegen die Saarbrücker Zeitung verloren. Herr Markwort hatte von dem Zeitungsverlag verlangt, den künftigen Abdrucks von Teilen eines Interviews zu unterlassen.</p>
<p>Gegenstand des Interviews waren Äußerungen des Autors und Kabarettisten Roger Willemsen aus Anlass des bevorstehenden Bühnenauftritts &#8220;Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort – Die Weltgeschichte der Lüge&#8221;. Der beklagte Zeitungsverlag druckte das Interview wenige Tage vor einem Veranstaltungstermin in der von ihr verlegten örtlichen Tageszeitung &#8220;Saarbrücker Zeitun&#8221; ab.</p>
<p><span id="more-1101"></span></p>
<p>Roger Willemsen äußerte u. a.: &#8220;Heute wird offen gelogen&#8221;. Im Hinblick auf einen Bericht über Ernst Jünger in der Zeitschrift &#8220;Focus&#8221; erklärte Roger Willemsen: &#8220;Das Focus-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen.&#8221; Der Kläger meint, durch diese Äußerungen entstehe in der Öffentlichkeit ein seinem Ansehen abträglicher Eindruck.</p>
<p>Die Klage war in den Vorinstanzen erfolgreich. Der u. a. für den Schutz des Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Beklagten die Klage abgewiesen.</p>
<p>Die Verbreitung der Äußerungen war zulässig. Es handelt sich um eine nicht gegen den Kläger persönlich gerichtete Meinungsäußerung mit einem wahren Tatsachenkern. Die Aussage &#8220;Heute wird offen gelogen&#8221; richtet sich gegen die Berichterstattung im Magazin &#8220;Focus&#8221;, für die der Kläger als Chefredakteur verantwortlich war. Sie gibt die dem Beweis nicht zugängliche Meinung des Interviewten über die mangelnde Wahrheitsliebe in den Medien wieder. Durch das von ihm angeführte Beispiel des Interviews Markworts mit Ernst Jünger, das Markwort jedenfalls nicht selbst geführt hat, wird der Kläger zwar in seinem Persönlichkeitsrecht tangiert, doch überwiegt das von Roger Willemsen verfolgte Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität der Medienarbeit. Der Persönlichkeitsschutz des Klägers hat mithin hinter dem Recht der Beklagten auf Presse- und Meinungsfreiheit zurückzutreten.</p>
<p>Urteil vom 17. November 2009 – VI ZR 226/08 –</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 253/09 &#8211; <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2009&amp;Sort=3&amp;nr=49905&amp;pos=0&amp;anz=235" target="_blank">Link</a></p>
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