Das OLG Köln hat mit Urteil vom 31.07.2009 eine Theaterinszenierung mit Klaus-Kinski-Zitaten untersagt. Die beklagten Künstler haben es zu unterlassen, das Stück “Kinski – Wie ein Tier in einem Zoo” aufzuführen und/oder aufführen zu lassen, solange darin bestimmte Texte und Interviewäußerungen von Klaus Kinski verwendet werden. Darüber hianus sie den Erben Klaus Kinskis darüber Auskunft zu erteilen, welche Einnahmen mit dem Stück bereits erzielt worden sind und müssen die aus der Urheberrechtsverletzung resultierenden Schäden ersetzen. Das anderslautende Urteil des Landgerichts Köln, das die Klage noch abgewiesen hatte, wurde entsprechend abgeändert (Aktenzeichen 6 U 52/09).
Die Moderatorin Eva Herman hat auch im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht Köln gewonnen. Der Axel-Springer-Verlag muss eine Geldentschädigung in Höhe von 25.000,- Euro an Eva Herrman zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung die Äußerung der Moderatorin richtig stellen (Aktenzeichen OLG Köln 15 U 37/09).