Posts Tagged ‘Nutzung’

Aufsatz: Vom Fotografieren von Kunst

Montag, Juli 25th, 2011

In einem Aufsatz für das Magazin photoscala hat sich Rechtsanwalt Hoesmann mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen Kunst eigentlich fotografiert werden darf.So gibt es Unterschiede, ob das Kunstwerk auf der Straße oder in einem Museum steht und vor allem ist auch die Frage relevant, ob die Fotos des Kunstwerks privat, im Rahmen einer tagesaktuelle Berichterstattung oder gewerblich genutzt werden sollen.
Link photoscala: http://photoscala.de/Artikel/Vom-Fotografieren-von-Kunst

Fotos in Online-Archiven nur zeitlich beschränkt nutzbar

Mittwoch, Juni 15th, 2011

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem Grundsatzurteil (Az. I ZR 127/09) entschieden, dass Fotos in Online-Archiven nur zeitlich beschränkt nutzbar sind. Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat unter anderem bei dem Titelschutzanzeiger zu der Bedeutung dieses Urteil Stellung genommen. (Link Titelschutzanzeiger)

Nunmehr liegt auch der Volltext des Urteils vor.
Dieser kann auf den Webseiten des Bundesgerichtshofs online abgerufen werden.

Link zum Urteil

LG Hamburg: Unbefugte Werbung mit Hochzeitfotos

Freitag, August 13th, 2010

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Hochzeitsfotograf die Persönlichkeitsrechte des Brautpaares verletzt, wenn er ohne dessen Einwilligung Bilder der Hochzeit in einer Zeitschrift veröffentlicht.

Zur Begründung des Schadensersatzes für das Brautpaar hat das Gericht ausgeführt:

Gerade im vorliegenden Fall fällt zusätzlich eingriffsintensivierend ins Gewicht, dass sich die Kläger nicht in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung wie einem Standesamt oder einer Kirche haben trauen lassen, sondern für diesen Moment absichtlich einen öffentlich nicht zugänglichen und nicht einsehbaren Raum gewählt haben, um ihre Trauung in einem privaten Kreis und nur unter Anwesenheit von einigen wenigen geladenen Gästen abzuhalten. Der anwesende Fotograf war von ihnen beauftragt worden, Fotos für ihren persönlichen Gebrauch anzufertigen; es handelte sich nicht um einen Pressefotografen. Für die Veröffentlichung eines Fotos, welches in einem derartig intimen Rahmen aufgenommen wurde, hat die Kammer einen deutlich höheren Wert in Ansatz gebracht, als sie es für eine Fotografie getan hätte, die in oder vor einer öffentlich zugänglichen Einrichtung entstanden wäre.

Dem geschädigten Brautpaar wurde als Wertersatz eine Entschädigung von 2500 EUR pro Person zugesprochen. Die Höhe orientiert sich an den fiktiven Lizenzgebühren.

 

LG Köln: 6.000 € Streitwert pro Lichtbild

Donnerstag, Februar 4th, 2010

Das LG Köln hält an 6.000 € Streitwert pro Lichtbild fest und legt die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung dem OLG Köln zur Entscheidung vor.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass jede unberechtigte Verwendung eines Fotos eine Urheberrechtsverletzung darstellt.  Bei der Streitwertmessung ist das Interesse an der wirkungsvollen Abwehr eklatanter Verstöße gegen  geistigen Schutzrechte und der daraus resultierenden Vermögenspositionen zu berücksichtigen, nicht der tatsächlich erlangte Gewinn.

Daran ändert sich Ansicht der Kammer auch die Einführung des § 97 a UrhG nichts, da diese keine Auswirkung auf den nach § 3 ZPO festzusetzenden Gegenstandswert bei Unterlassungsansprüchen hat.

Der Beschlus im Volltext:

http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/fotorecht/lg-koln-6-000-e-streitwert-pro-lichtbild/

Urteil: Kein Recht auf Namensnennung bei jahrelanger Duldung

Mittwoch, Januar 20th, 2010

Das Amtsgericht Charlottenurg hat sich mit der Frage der Namensnennungspflicht von Fotografen bei der Veröffentlichung ihrer Bilder auseinandergesetzt.

Es kam zu dem Schluss, dass ein Fotograf stillschweigend in eine solche Nutzung einwilligt, wenn er dieses trotz Kenntnis über Jahre hinaus duldet.

Das Gericht führt aus:

Indem die Antragstellerin der Bereitstellung des Fotos über einen Zeitraum von über 11 Jahren nicht widersprochen hat und es somit zu einem der – ohne Einräumung entsprechender Nutzungsrechte – meistveröffentlichten Fotos der Politikerin werden konnte, haben sich Dritte darauf verlassen können, dass es sich hierbei um ein Foto handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung die Antragstellerin als Berechtigte einverstanden ist.

Lesen Sie das Urteil im Volltext