Posts Tagged ‘Haftung’

Pressespiegel dürfen Artikel gekürzt, nicht aber verfälscht wiedergeben

Montag, August 24th, 2009

Pressespiegel_2Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss entschieden, dass Pressespiegel Inhalte verkürzt wiedergeben dürfen, die Presse jedoch die Auswahl und Zusammenstellung jedoch so aussuchen muss, dass kein verfälschtes Bild des Betroffenen gezeichnet wird.

Hintergrund ist ein Pressespiegel einer Börsenzeitschrift, welche am 9. November 2000 einen Auszug aus einem eine Woche zuvor in einer anderen Zeitschrift erschienen Artikel gekürzt wiedergab. Inhalt dieses Artikels war ein seinerzeit anhängiges strafrechtliches Ermittlungsverfahren, welches sich unter anderem gegen den Kläger des Ausgangsverfahrens richtete. In dem Verfahren ging es unter anderem um die Beteiligung an verbotenen Insidergeschäften.
Der Betroffene sah in der Presseschau eine selektive Wiedergabe des ursprünglichen Artikels, da die Zusammenfassung allein belastenden Tatsachen wiedergebe und durch Auslassung aller seinerzeit bereits bekannter entlastenden Umstände den unzutreffenden und ehrverletzenden Eindruck erwecke, der Kläger sei an der vorgeworfenen Tat beteiligt gewesen.

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KG Berlin: Haftung eines Online-Fotoportals für eingestellte Bilder

Freitag, August 7th, 2009

browserDas Kammergericht Berlin hat bei einem Verfahren über Prozesskostenhilfe entschieden, dass die Klage gegen den Betreiber der Internetseite “www.p….de“, es zu unterlassen bestimmte Fotografien zum Download anzubieten, Aussicht auf Erfolg hat.

Hintergrund

Die Beklagte betreibt eine Internet-Plattform, welche dem Austausch von Fotodateien zwischen gewerblichen und privaten Nutzern dient. Von dem Entgelt, welches für den Download einer Fotodatei und den Erwerb der dazugehörenden Nutzungsrechte zu entrichten ist, behält der Antragsgegner 40 % ein, den verbleibenden Anteil leitet er an den Nutzer weiter, der die Fotodatei in die Plattform eingestellt hat. Im Jahr 2002 veröffentliche eine Bekannte der Antragstellerin ohne deren Wissen und Einverständnis ein Foto, auf dem die Antragstellerin im Porträt abgebildet war, auf den Internetseiten des Antragsgegners. Diese sieht darin eine Verletzung ihres Rechts am eigenem Bild und forderte die Beklagte auf, das Bild zu entfernen. Darauf entfernte diese das Foto, lehnte aber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jedoch ebenso wie die Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten ab.

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Urteil: OLG Zweibrücken zur Haftung von Forenbetreiber

Mittwoch, Mai 27th, 2009

Das OLG Zweibrücken hat in einem Urteil über die Haftung eines Forenbetreibers als Störer entschieden, dass dieser keine “pro-aktive” Prüfungspflicht hat, er also Beiträge Dritter nicht vorher prüfen muss

In dem Verfahren ging es um Fotos, welche in dem Internetforum der Beklagten eingestellt worden sind. Bei dem Forum handelt es sich um eine Community für Fotointeressierte in welches Bilder eingestellt und kommentiert werden können; es hat 500 000 Mitglieder und es werden täglich ca. 7 000 Fotografien in das Forum eingestellt. In den Nutzungsbedingungen ist unter anderem aufgeführt, dass die eingestellten Bilder kein Urheberrecht oder Rechte Dritter verletzen dürfen. Der Kläger betreibt eine Escort Agentur, und für diese ließ er Ende 2007 eine Frau fotografieren, die für Agentur arbeiten sollte. Die Rechte an der Fotografie ließ sich die Klägerin von der Fotografin übertragen. Der abgebildeten Frau wurde mitgeteilt, dass sie ohne eine ihr erteilte Lizenz durch die Klägerin die Bilder nicht nutzen dürfe. (weiterlesen…)

OLG Hamburg: Fotoportal haftet für rechtswidrigen Bilder-Upload durch Dritte nicht nur als Mitstörer, sondern als (Mit-)Täter

Freitag, März 27th, 2009

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Verfahren gegen den Fotoportal “pixum.de” entschieden, dass dieser für den rechtswidrigen Bilderupload seiner Mitglieder nicht nur als Mitstörer, sondern als (Mit-) Täter haftet.
In dem Verfahren ging es um drei Konzertbilder eines Fotografen, welche ein Nutzer ohne den Willen des Fotografen auf die Seite vonpixum.de hochgeladen hatte. Das Gericht kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, das  das Geschäftsmodell von pixum.de, nämlich die Möglichkeit die durch dritte hochgeladenen Bilder über pixum.de bestellen zu können, stellt eine Übernahme der Inhalte durch pixum.de dar, sie übernehmen die Inhalte dritter als eigene. Das Gericht führt aus: Indem die Beklagte es nicht nur zugelassen hat, dass Lichtbilder unter Verwendung eines Pseudonyms auf ihrer Seite eingestellt worden sind, sondern sich diese Lichtbilder auch als Bestandteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu Eigen gemacht hat, hat sie Urheberechtsverletzungen auch bereits im Hinblick auf die vorgelagerte Handlungsform der öffentlichen Zugänglichmachung zumindest fahrlässig verwirklicht, nämlich in Kauf genommen, und damit eine Rechtsverletzung selbst täterschaftlich in der Verschuldensform der Fahrlässigkeit begangen; auch insoweit wird auf die obigen Ausführungen zum Unterlassungsanspruch wegen des Vervielfältigens der streitgegenständlichen Lichtbilder Bezug genommen. Die Verantwortlichkeit der Beklagten beschränkt sich deshalb auch insoweit nicht auf eine reine Störereigenschaft, die Beklagte ist vielmehr Täterin einer Urheberrechtsverletzung.

Damit geht das Gericht hinsichtlich einer Haftung von Portalen einen wesentlichen Schritt weiter und erkennt in diesem Fall sogar eine (Mit-) Täterschaft vonpixum.de.

Urteil im Volltext: http://tr.im/hS2l