Posts Tagged ‘Fotografie’

Günther Jauch scheitert mit Klage bei dem BGH

Freitag, Februar 19th, 2010

Wie „Welt Online“ heute berichtet ist der TV-Moderator Günther Jauch mit seiner Klage gegen die Axel-Springer AG vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH hat die Revision nicht zugelassen, da es an einer grundsätzlichen Bedeutung fehle.
Der Moderator führt seit Jahren einen Rechtstreit, weil er für die Veröffentlichung eines Fotos von dem Sektempfang nach seiner Hochzeit in zwei Springer-Tageszeitungen jeweils 130.000 EURO an fiktiven Lizenzgebühren und Schmerzensgeld verlangt.

Wie Jauchs Anwalt Schertz bei „Spiegel Online“ ankündigte, werde er deshalb Verfassungsbeschwerde eingelgen. Es gehe um die grundsätzliche Frage, ob wegen einer Verletzung der Privatsphäre nicht nur ein Schmerzensgeld, sondern auch Lizenzgebühren gezahlt werden müsse.

Neuer Aufsatz: Fotografieren Sie “privat” oder “gewerblich”?

Donnerstag, Januar 14th, 2010

Den Hinweis «Fotoaufnahmen für private Zwecke ohne Genehmigung jederzeit gestattet, gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung» lesen Fotografen so oder so ähnlich immer häufiger, wenn sie auf Versammlungen oder auch in Parkanlagen fotografieren wollen.

Die Abgrenzung Privat oder Gewerblich ist dabei gar nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint. Darf ich als privater Fotograf die gemachten Bilder auf meiner eigene Homepage oder in einer Fotocommunity veröffentlichen oder darf ich das Bild im Rahmen einer Ausstellung zeigen? Gerade zu unübersichtlich wird die Frage, wenn es um die Teilnahme an Wettbewerben mit dem Foto geht.

In einem Aufsatz in der aktuellen FotoGEN hat sich Rechtsanwalt Tim Hoesmann ausführlich mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Lesen Sie den Artikel in der Online Ausgabe der Zeitschrift:

http://www.fotogen-onlinemagazin.de/fotoGEN11/11.html

Neuer Aufsatz: Das Recht am Bild

Donnerstag, Juni 4th, 2009

Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat sich in seinem neuen Aufsatz für photoscala.de mit den Rechten des Fotografen an seinen eigenen Bildern auseinandergesetzt. Der Aufsatz geht dabei vor allem auf die Grundzüge des Urheberrechts ein und versucht diese auch für den juristischen Laien verständlich darzustellen.

Lesen Sie den gesamten Aufsatz hier: http://www.photoscala.de/Artikel/Das-Recht-am-Bild

Neuer Aufsatz auf photoscala.de – Fotografieren verboten?

Donnerstag, April 23rd, 2009

Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann hat einen Aufsatz auf photoscala.de veröffentlicht. In diesem setzt er sich mit der Strafbarkeit des Fotografierens auseinander:

Viele Fotografen glauben, dass das Fotografieren an und für sich unproblematisch ist und erst eine spätere Veröffentlichung rechtliche Probleme mit sich bringt. Dies ist jedoch nicht der Fall: schon der Versuch des Fotografierens wie auch das Fotografieren können unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat sein, unabhängig davon, ob die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden soll.

Mehr auf photoscala.de

Urteil: Veröffentlichung von Massenaufnahmen (Diskofotos) nur mit Einwilligung der Abgebildeten, wenn diese erkennbar sind

Mittwoch, April 15th, 2009

Das Amtsgericht Ingolstadt hat in einem Urteil vom 03.02.2009 entschieden, dass bei der Veröffentlichung von Massenaufnahmen aus Diskotheken die Abgebildeten in die Veröffentlichung eingewilligt haben müssen, wenn diese mit individuelle Gesichtszüge erkennbar sind.

In dem Rechtsstreit ging es um die Veröffentlichung von Diskothekenbildern. Bei diesen werden Besucher einer Dikothek fotograffiert und die Fotos später im Internet veröffentlicht. Die Abgebildeten erhalten in der Regel eine sog. „Hand-Out” Karte durch den Fotografen, mit welcher er auf die Internetseite hinweist, auf welcher die Fotos später eingestellt werden.

Konkret ging es in dem Verfahren um mehrere Bilder, welche der Verfügungsbeklagte om Verfügungskläger anlässlich eines Besuchs in einer Diskothek gemacht hat. Die Binder zeigen den Verfügungskläger auf der Tanzfläche der von ihm besuchten Diskothek, wobei die Person des Verfügungsklägers gut erkennbar im Vordergrund des Bildes positioniert ist. Im Randbereich ist Masse der Diskothekenbesucher erkennbar.

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