Posts Tagged ‘Datenschutz’

Muster Datenschutzerklärung zum google +1 Button

Sonntag, Juli 10th, 2011

Google +1 ist der neue Service der Firma Google.

Mit dem neuen Angebot Google plus möchte Google dem Sozialen Netzwerk Facebook Konkurrenz machen. Unter anderem bietet Google dazu ein Plug-In an, um die eigene Webseite mit dem Netzwerk Google plus zu verlinken.

Hier können datenschutzrechtliche Risiken lauern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass persönliche Daten der Besucher an Google übertragen werden und diese Übertragung mit dem deutschen Datenschutzrecht nicht vereinbar sein könnte. Um die Gefahr einer möglichen Abmahnung zu minimieren, bietet die Kanzlei Hoesmann eine kostenlose Muster Datenschutzerklärung an, welche gegen eine Verlinkung gerne übernommen werden darf.

http://hoesmann.eu/muster-datenschutzerklarung-zum-google-1-button/

Erklärung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Dienstag, März 2nd, 2010

Die Pressemitteilung Nr. 11/2010 des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratdatenspeicherung.

Urteil vom 2. März 2010 (den Volltext finden Sie hier: http://redir.ec/IAlv)

– 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 –

Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch das Gesetz zur  Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007.

§ 113a TKG regelt, dass öffentlich zugängliche Telekommunikationsdiensteanbieter verpflichtet sind, praktisch sämtliche Verkehrsdaten von Telefondiensten (Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS), E Mail Diensten und Internetdiensten vorsorglich anlasslos zu speichern.

Die Speicherungspflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf alle Angaben, die erforderlich sind, um zu rekonstruieren, wer wann wie lange mit wem von wo aus kommuniziert hat oder zu kommunizieren versucht hat. Nicht zu speichern ist demgegenüber der Inhalt der Kommunikation, und damit auch, welche Internetseiten von den Nutzern aufgerufen werden. Nach Ablauf der Speicherungspflicht von sechs Monaten sind die Daten innerhalb eines Monats zu löschen.

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Google Nutzungsbedingungen verstoßen gegen deutsches Recht

Montag, August 31st, 2009

delater-datenklau-300365Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Nutzungsbedingungen von google in insgesamt 10 Punkten gegen deutsches Recht verstoßen.

Bei den gerügten Punkten geht unter anderem um ein Recht, welches google das Recht gegeben hätte, die privaten Daten der Nutzer zu durchforsten und diese zu löschen oder auch unter Umständen zu Werbezwecken einsetzen zu können – ein Verstoß gegen dasDatenschutzgesetz.

Google hat die gerügten Punkte bereits geändert, Verbraucherschützer haben jedoch schon angekündigt, auch die neuen Nutzungsbedingungen kritisch unter die Lupe nehmen zu wollen.

Weitere Hintergründe finden Sie bei meedia.de

Das Urteil im Volltext als .pdf Dokument: http://www.vzbv.de/mediapics/google_lg_hamburg_07_08_2009.pdf