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Blumenkübel?

Freitag, August 6th, 2010

Am Donnerstag Mittag machte plötzlich das Wort Blumenkübel bei Twitter die Runde.

Hintergrund war eine kleine Meldung einer münsteraner Zeitung, in welcher über einen zerstörten Blumenkübel vor einen Altersheim berichtet wurde. Bei dem Artikel handelte es sich um die ersten Gehversuche einer jungen Journalistin und das Thema ist ein typisches Sommerlochthema.

Dieses wurde von vielen zum Anlass genommen, humorvoll über dieses Thema zu schreiben. Es entwickelte sich zu einem kleinen Hype, in Folge dessen das Wort Blumenkübel es sogar unter die Top 5 der Trendic Topics auf Twitter schaffte, eine sehr beachtliche Leistung.

Natürlich hat auch Rechtsanwalt Hoesmann (twitter.com/medienrechtler) sich dieses Themas angenommen und seine anwaltliche Dienste dem Blumenkübel angeboten – leider ohne Reaktion.

Einen sehr netten Überblick über diesen humoristischen Blumenkübel findet sich auf dem Blog von André Pechmann, der freundlicherweise auch das Angebot von Rechtsanwalt Hoesmann aufnahm.

Link: http://www.andre-pechmann.de/2010/08/05/wer-den-blumenkubel-verstand/

Mehr zum Blumenkübel bei der MZ, deren Meldung alles auslöste: http://www.muensterschezeitung.de/lokales/neuenkirchen/Internetwelle-um-einen-zerstoerten-Blumenkuebel;art997,990767

Urteil: AG Frankfurt entscheidet für Meinungsfreiheit in Blogs

Donnerstag, August 7th, 2008

Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat mit einem Urteil vom 16.07.20085 (Az. 31 C 2575/07-17) eine generelle Prüfpflicht bei Blogs abgelehnt, selbst wenn diese einen kritischem Inhalt und Diskussionen mit provozierendem Inhalt beinhalten.

Das Gericht ist der Ansicht, das Betreiben eines Internetforums stehe unter dem Schutz der Presse und Meinungsäußerungsfreiheit, Würde eine generelle Prüfpflicht aller Beiträge angenommen, ist durch diese Überspannung der Überwachungspflichten die Existenz derartiger Foren gefährdet. Bei der Annahme einer generellen Vorab-Zensur-Pflicht bei der Erstellung von Artikel mit kritischen Stellungnahmen oder brisantem Inhalt, würden zwangläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell des Internetforums/-Blogs insgesamt in Frage stellen.

Wird der Verstoß dem Betreiber bekannt, ist er allerdings zur sofortigen Entfernung verpflichtet. Darüber hinaus muss er nach Ansicht des Gerichts zumutbare Maßnahmen treffen, um Vorsorge dafür zu treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt, so das Amtsgericht.

Urteil im Volltext bei presserecht-aktuell.de