Der Bundesgerichtshof musste sich erneut mit der Berichterstattung über Prominente auseinandersetzen. In dem aktuellen Streit geht es um die Tochter von Caroline von Monaco, Frau Charlotte Casiraghi. Im März 2007 wurde in der Zeitschrift „Bunte“ ein Artikel veröffentlicht, in dem in es um den Rosenball in Monaco und hier ganz besonders um die Tochter von Caroline von Monaco ging, welche der Bericht in den Mittelpunkt stellt.
Gegen diese Berichterstattung hat die Tochter sowohl gegen die Wortberichterstattung, als auch gegen die Bildberichterstattung in zwei getrennten Verfahren Klage erhoben.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt in letzter Instanz die Klagen abgewiesen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte sich mit der Frage auseinander gesetzt, wie über die politische Berichterstattung eines Chefredakteur selbst zu berichten ist.
Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Profi-Fussballspielers zu entscheiden, welcher sich gegen die individualisierende Berichterstattung der Medien über eine von ihm begangene Sexualstraftat wendete. Diese Beschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt, es sah in der Berichterstattung keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.