Posts Tagged ‘ARD’

Klage von Verlagen gegen Tagesschau-App

Freitag, Juni 24th, 2011

Mehrere Zeitungsverlage klagen gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR. Die Medienhäuser wehren sich mit der Klage gegen die aus ihrer Sicht zu textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App. Diese wiesen keinen Sendungsbezug auf und verstoßen daher gegen den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet.
Die klagenden Verlage geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, „Süddeutsche Zeitung“, „DIE WELT“, „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, „Kölner Stadt-Anzeiger“, „Rheinische Post“, „Ruhr Nachrichten“ und „Flensburger Tageblatt“.Unterstützt wird die Klage vom Dachverband, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), in Berlin.
Quelle: BDZV

Nachtrag:

Die Klage hat eine Diskussion ausgelöst. In einem interessanten Blogbeitrag hat Christoph Keese, Konzerngeschäftsführers „Public Affairs“ der Axel Springer AG zu der Klage und den Vorwürfen Stellung genommen.

http://www.presseschauder.de/warum-verlage-gegen-die-ard-klagen/

Rundfunkvertrag beschränkt ARD und ZDF

Freitag, Oktober 24th, 2008

Die Ministerpräsidenten der Länder haben neue Regeln für den Internetauftritt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beschlossen.  Mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollen die online Auftritte von ARD und ZDF stärker reglementiert werden. Hintergrund für die Regelungen ist eine Vorgabe der EU-Kommission.

Mit der Änderung soll ein unbeschränktes Vollprogramm der gebührenfinanzierten Sender im Internet verhindert werden.
Es müssen alle Internetangebote von ARD und ZDF einem Drei-Stufen Test unterzogen werden, der überprüft, ob das Angebot:
1. vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt ist,
2. einen publizistischen Mehrwert bringt und
3. wie viel Geld es kostet.

Dabei unterfallen nicht nur neue, sondern auch bereits bestehende Angebote diesem Test. Bis 2010 sollen alle Angebote entsprechend dieses “Drei-Stufen-Test” überprüft worden sein.
Diese Prüfung wird von den Sendern intern erfolgen, also von den Rundfunk- und Fernsehräten.

Das gesendete Programm selbst darf zukünftig bis zu 7 Tage nach Ausstrahlung im Netz angeboten werden, bei Großereignissen und Bundesligaspielen bis zu 24 Stunden.
Das Internetangebot erfährt jedoch auch beschränkungen. Es dürfen von den Sendern nicht mehr Preis- und Versicherungsrechner, Spiele, Musikdownloads, Anzeigenportale und Partnerportale angeboten werden. Ebenfalls dürfen keine Ratgeberportale ohne Sendebezug angeboten werden.