Schlusspfiff: taz gewinnt endgültig gegen Klinsmann
In dem Rechtsstreit um die satirische Kreuzigung Jürgen Klinsmanns durch die taz in der Osterausgabe der Zeitung hat Jürgen Klinsmann jetzt auch vor dem OLG München verloren.
Auch dieses hat bestätigt, dass der Fussballtrainer die Darstellung als gekreuzigter Christus hinnehmen muss, da diese Darstellung noch von dem Recht auf freie Meinungsäußerung der taz gedeckt ist.
Meldung in der taz: http://taz.de/1/leben/medien/artikel/1/klinsmann-muss-taz-titel-hinnehmen/
Hintergründe zur Vorinstanz auf presserecht-aktuell.de: http://www.presserecht-aktuell.de/?p=355
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