Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im zweiten Quartal 2011 insgesamt 47 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Der größte Teil, nämlich 37 kommen aus dem Rundfunk, 10 aus dem Bereich Telemedien.
Ein Großteil der Rundfunk-Verstöße beging immer die gleiche Scripted-Reality-Produktion „X-Diaries – love, sun & fun“, welche von RTL 2 ausgestrahlt wird.
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Am 20. und 21. August gibt Rechtsanwalt Hoesmann an der DAA Medienakademie ein Wochenendseminar zum Thema Twitter, Facebook und Co. in der professionellen Kommunikation.
Dabei werden sowohl praktische, wie auch rechtliche Aspekte der Kommunikation in sozialen Netzwerken umfassend dargestellt und anhand von Beispielen erläutert.
Das 2tägige Seminar wendet sich an alle, die Twitter, Facebook und Co. für berufliche Zwecke nutzen wollen. Weitere Infos und Anmeldung hier:
http://www.daa-medienakademie.de/aktuelles/termine-und-veranstaltungen/termine-detail.html?terminId=2388
In einem Aufsatz für das Magazin photoscala hat sich Rechtsanwalt Hoesmann mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen Kunst eigentlich fotografiert werden darf.So gibt es Unterschiede, ob das Kunstwerk auf der Straße oder in einem Museum steht und vor allem ist auch die Frage relevant, ob die Fotos des Kunstwerks privat, im Rahmen einer tagesaktuelle Berichterstattung oder gewerblich genutzt werden sollen.
Link photoscala: http://photoscala.de/Artikel/Vom-Fotografieren-von-Kunst
Das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 648/10) hat entschieden, dass Bildmanipulationen ohne Zustimmung ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sind.
Nach Ansicht der Hamburger Richter liegt eine unzulässige Bildbearbeitung bereits dann vor, wenn das Foto einer Person so bearbeitet worden ist, dass der Lidschatten der abgebildeten Person deutlich intensiver erscheint. Durch diese Bearbeitung bekomme das Bild eine unzutreffende Aussage über die abgebildete Person.
Das Landgericht Hamburg schließt sich hier der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (1 BvR 240/04) an, welche betont, dass als Ausdruck des Persönlichkeitsrecht das Recht gehört, manipulierte Bilder zu vermeiden.
Jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, wie er von der Öffentlichkeit gesehen werden will. Eine Bildbearbeitung ist jedoch zulässig, wenn der diese technisch bedingte ist und das Foto keine neuen Aussage erhält.
Das juristische Lehrbuch Urheberrecht des Berliner Professors für Urheberrecht und Bürgerliches Recht Artur-Axel Wandtke ist in der zweiten Auflage im De Gruyter Verlag erschienen. Auf fast 500 Seiten setzt sich das Lehrbuch um fassend mit den Rechtsfragen des Urheberrechtes auseinander. In der neuen Auflage werden insbesondere auch aktuelle Entwicklungen im Bereich des Internets berücksichtigt.
Wandtke betrachtet ausführlich die hoch-aktuellen Fälle zur Störerhaftung bei dem Betrieb eines ungesicherten W-LAN Netzwerkes und die Frage Thumbnail-Abbildungen in Suchmaschinen. Ebenso geht der Autor auf die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung zum Urheberrecht ein.
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