Viele Fotografen fragen sich, welche Rechte sie eigentlich an ihren eigenen Bildern haben: Ein Exkurs zu den Rechten des Fotografen an seinen Fotografien.
Die Grundlagen für die Rechte des Fotografen an seinen Bildern sind im Urheberrecht zu finden. Diese Rechte zumindest in Grundzügen zu kennen, ist gerade in der digitalen Welt ungemein hilfreich, um Fehler im Bereich der „Bildrechte“ zu vermeiden.

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25. Jul 2011 in Fernsehen von Rechtsanwalt Hoesmann

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im zweiten Quartal 2011 insgesamt 47 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Der größte Teil, nämlich 37 kommen aus dem Rundfunk, 10 aus dem Bereich Telemedien.
Ein Großteil der Rundfunk-Verstöße beging immer die gleiche Scripted-Reality-Produktion „X-Diaries – love, sun & fun“, welche von RTL 2 ausgestrahlt wird.

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25. Jul 2011 in Allgemein von Rechtsanwalt Hoesmann

Am 20. und 21. August gibt Rechtsanwalt Hoesmann an der DAA Medienakademie ein Wochenendseminar zum Thema Twitter, Facebook und Co. in der professionellen Kommunikation.

Dabei werden sowohl praktische, wie auch rechtliche Aspekte der Kommunikation in sozialen Netzwerken umfassend dargestellt und anhand von Beispielen erläutert.

Das 2tägige Seminar wendet sich an alle, die Twitter, Facebook und Co. für berufliche Zwecke nutzen wollen. Weitere Infos und Anmeldung hier:

http://www.daa-medienakademie.de/aktuelles/termine-und-veranstaltungen/termine-detail.html?terminId=2388

In einem Aufsatz für das Magazin photoscala hat sich Rechtsanwalt Hoesmann mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen Kunst eigentlich fotografiert werden darf.So gibt es Unterschiede, ob das Kunstwerk auf der Straße oder in einem Museum steht und vor allem ist auch die Frage relevant, ob die Fotos des Kunstwerks privat, im Rahmen einer tagesaktuelle Berichterstattung oder gewerblich genutzt werden sollen.
Link photoscala: http://photoscala.de/Artikel/Vom-Fotografieren-von-Kunst

22. Jul 2011 in Allgemein von Rechtsanwalt Hoesmann

Das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 648/10) hat entschieden, dass Bildmanipulationen ohne Zustimmung ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sind.

Nach Ansicht der Hamburger Richter liegt eine unzulässige Bildbearbeitung bereits dann vor, wenn das Foto einer Person so bearbeitet worden ist, dass der Lidschatten der abgebildeten Person deutlich intensiver erscheint.  Durch diese Bearbeitung bekomme das Bild eine unzutreffende Aussage über die abgebildete Person.
Das Landgericht Hamburg schließt sich hier der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (1 BvR 240/04) an, welche betont, dass als Ausdruck des Persönlichkeitsrecht das Recht gehört, manipulierte Bilder zu vermeiden.

Jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, wie er von der Öffentlichkeit gesehen werden will. Eine Bildbearbeitung ist jedoch zulässig, wenn der diese technisch bedingte ist und das Foto keine neuen Aussage erhält.