Die von der Otto-Brenner-Stiftung vorgelegte Studie von Wolfgang Storz und Hans-Jürgen Alt mit dem Titel “Wirtschaftsjournalismus in der Krise: Zum massenmedialen Umgang mit Finanzmarktpolitik” hat neben der ARD und der DPA auch fünf Tageszeitungen hinsichtlich ihrer Wirtschaftsberichterstattung analysiert. Den Tageszeitungen wurde eine ordentliche Berichterstattung bescheinigt.

Der Wirtschaftberichterstattung von ARD und DPA wird dagegen scharf kritisiert.

Bei ARD und DPA wurde insbesondere kritisiert, dass ihre Berichterstattung häufig nicht journalistisch objektiv war und im Verlauf der Krise Zusammenhängen nicht aufgezeigt worden sind und sich die Berichterstattung der vorherrschenden Meinung anschloss.

Die Studie kann kostenfrei als pdf heruntergeladen werden -

http://www.otto-brenner-stiftung.de/veranstaltungen/sonstige-veranstaltungen/wirtschaftsjournalismus-in-der-krise.html

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Witze auf Kosten eines Toten – Robert Enke

TITANIC-Online erhielt eine öffentliche Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Menschenwürde (Ziffer 1 des Pressekodex). Die Zeitschrift hatte online mehrere Cartoons zum Tod von Fußballtorwart Robert Enke veröffentlicht. Unter anderem war das Foto eines Lokführers unter der Überschrift: „Jetzt meldet sich der Zugführer zu Wort” gezeigt worden. Der Zugführer wird dann zitiert mit den Worten „Ich habe Enke überlistet!”. Grundsätzlich hält der Presserat auch scharfe, polemische Satire für zulässig – solange sie einen sachlichen Kern an Kritik enthält. Den konnte der Ausschuss nicht erkennen und wertete die Cartoons als die Menschenwürde verletzende Witzeleien über den Suizid eines Menschen. Das reine Spiel mit den Gefühlen der Angehörigen und der Bahnführer, die von einem solchen Geschehen ebenfalls traumatisiert werden, ist in den Augen des Presserats keine Satire. Aufgabe von Satire ist immer auch, durch Überspitzung und drastische Darstellung weiterführende Gedanken anzustoßen. Bei den kritisierten Cartoons von TITANIC ging es jedoch nur darum, sich über das Lebensdrama eines Menschen lustig zu machen.

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Der Deutsche Presserat hat Bernd Hilder (BDZV), Chefredakteur der LEIPZIGER VOLKSZEITUNG, zu seinem neuen Sprecher gewählt.

Hilder löst damit turnusgemäß nach zwei Jahren Manfred Protze (dju in Ver.di) als Sprecher ab. Zu der stellvertretenden Sprecherin wurde Dr. Ilka Desgranges (DJV), Redaktionsleiterin der SAARBRÜCKER ZEITUNG gewählt.

Neben den beiden Sprecherposten wurde auch eine Reiher weiterer Positionen neu besetzt.

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5. Mrz 2010 in Allgemein von Rechtsanwalt Hoesmann

Der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts heißt Andreas Voßkuhle.

Der Wahlausschuss des Bundestages, der die Hälfte der Richter am höchsten deutschen Gericht bestimmen darf, wählte den Juristen am Freitagmorgen in dieses Amt. Der 46-jährige frühere Rektor der Universität Freiburg im Breisgau ist seit knapp zwei Jahren am Verfassungsgericht und sitzt dem Zweiten Senat vor. Voßkuhle tritt die Nachfolge von Hans-Jürgen Papier an, der in den Ruhestand geht.

Paulus neuer Richter am Bundesverfassungsgericht

Im Wahlausschuss, der mit Zwei-Drittel-Mehrheit seiner zwölf Mitglieder die Richter bestimmt, fand auch der Göttinger Völkerrechtler Andreas L. Paulus die notwendige Mehrheit für Papiers freiwerdende Richterstelle. Der 41-Jährige, der zur Zeit noch den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität in Göttingen innehat, studierte in Göttingen, Genf, München und Harvard (USA). Er wurde auf Vorschlag der FDP-Fraktion nominiert.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 069

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In einem Verfahren wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts hat das Thüringer Oberlandesgericht in Jena entschieden, dass hier die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung fehlen, da hier nur die berufliche, nicht aber die persönliche Sphäre der Klägerin betroffen gewesen ist.

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Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist.

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Die Pressemitteilung Nr. 11/2010 des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratdatenspeicherung.

Urteil vom 2. März 2010 (den Volltext finden Sie hier: http://redir.ec/IAlv)

– 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 –

Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch das Gesetz zur  Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007.

§ 113a TKG regelt, dass öffentlich zugängliche Telekommunikationsdiensteanbieter verpflichtet sind, praktisch sämtliche Verkehrsdaten von Telefondiensten (Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS), E Mail Diensten und Internetdiensten vorsorglich anlasslos zu speichern.

Die Speicherungspflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf alle Angaben, die erforderlich sind, um zu rekonstruieren, wer wann wie lange mit wem von wo aus kommuniziert hat oder zu kommunizieren versucht hat. Nicht zu speichern ist demgegenüber der Inhalt der Kommunikation, und damit auch, welche Internetseiten von den Nutzern aufgerufen werden. Nach Ablauf der Speicherungspflicht von sechs Monaten sind die Daten innerhalb eines Monats zu löschen.

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Das Hamburger Oberlandesgericht hat entschieden, dass die nicht geschwärzte Veröffentlichung eines Urteils nicht in jedem Fall das Persönlichkeitsrecht der Prozessbeteiligten verletzt.

In dem zu Grunde liegenden Rechtsstreit hat sich die Berufungsklägerin gegen ein Urteil gewendet, mit dem es ihr verboten wurde, ein ungeschwärztes Urteil zu veröffentlichen, in welchem die Namen der Prozessbeteilgten, insbesondere der Name des gegnerischen Anwalts veröffentlicht wurde.

Das OLG Hamburg als Berufungsinstanz sah in der Veröffentlichung dieses Urteils keinen Rechtsverstoß, da das Urteil den Rechtsanwalt nicht rechtswidrig in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Das Gericht führt zur Begründung aus:

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Professor Horen aus Münster hat sein Buch Internetrecht und sein Buch IT-(Vertrag) Recht in einer aktuellen Version zum Download auf seiner Webseite bereit gestellt.

Internetrecht: http://redir.ec/hoeren

IT-Recht: http://redir.ec/hoeren-it

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage vorgelegt, inwieweit das Verbot eines im europäischen Ausland ansässigen Fernsehsenders durch eine deutsche Behörde mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

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