14. Jan 2010 in Allgemein von Rechtsanwalt Hoesmann

Den Hinweis «Fotoaufnahmen für private Zwecke ohne Genehmigung jederzeit gestattet, gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung» lesen Fotografen so oder so ähnlich immer häufiger, wenn sie auf Versammlungen oder auch in Parkanlagen fotografieren wollen.

Die Abgrenzung Privat oder Gewerblich ist dabei gar nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint. Darf ich als privater Fotograf die gemachten Bilder auf meiner eigene Homepage oder in einer Fotocommunity veröffentlichen oder darf ich das Bild im Rahmen einer Ausstellung zeigen? Gerade zu unübersichtlich wird die Frage, wenn es um die Teilnahme an Wettbewerben mit dem Foto geht.

In einem Aufsatz in der aktuellen FotoGEN hat sich Rechtsanwalt Tim Hoesmann ausführlich mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Lesen Sie den Artikel in der Online Ausgabe der Zeitschrift:

http://www.fotogen-onlinemagazin.de/fotoGEN11/11.html

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12. Jan 2010 in Urteil von Rechtsanwalt Hoesmann

Der BGH hat Ende November über die Verurteilung eines ehemaligen Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen Bestechlichkeit und Untreue entschieden und das Urteil des Landgerichts bestätigt, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben hat.

Im Rahmen der Entscheidung hat sich der BGH auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Redakteur einer öffentlich-rechtlichen Rundunkanstalt ein Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) ist.

Der BGH hat die Auffassung des Landgerichts bestätigt, dass die verantwortlichen Redakteure der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Amtsträger im strafrechtlichen Sinne anzusehen sind,

weil sie “bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung … wahrnehmen”. (…)  Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind als Anstalten des öffentlichen Rechts institutionalisiert. (…) Mit der Sicherstellung der unerlässlichen Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen erfüllen sie eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB. (…) Dem entspricht es, dass auch das Bundesverfassungsgericht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ungeachtet ihrer Staatsfreiheit als Träger mittelbarer Staatsverwaltung gewertet hat.

Quelle: Pressemtteilung des BGH Nr. 244/09

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11. Jan 2010 in Urteil von Rechtsanwalt Hoesmann

Das Landgericht Hamburg hat einen Verlag zu einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000 € verurteilt, da dieser im Rahmen der Berichterstattung über ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs, die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten verletzt hat.
Die von dem Verlag herausgebende Zeitung hat über den Prozess berichtet. Unter der Überschrift “H. vor Gericht Hat er seine kleine Tochter missbraucht” war ein Bild des Angeklagten mit einem schwarzen Balken über den Augen abgedruckt. Im Artikel selbst wurde der Vorname, der Anfangsbuchstabe des Nachnamens und das Alter des Angeklagten genannt. Das Gericht schloss die Öffentlichkeit von dem Verfahren aus und sprach den Angeklagten später frei.
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8. Jan 2010 in Allgemein von Rechtsanwalt Hoesmann

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass eine Erkennbarkeit auch dann gegeben, wenn die Wortberichterstattung einen Rückschluss auf die Person zulässt, das Gesicht selbst aber unkenntlich ist.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurden im Text Alter, Vorname und der ehemalige Arbeitsplatz genannt. Dies reicht für eine Erkennbarkeit aus.

Urteil im Volltext: http://www.presserecht-aktuell.de/?page_id=1174

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twitterTwitter ist mittlerweile als Kommunikationsinstrument auch in Deutschland angekommen und findet eine immer größere Anerkennung. So nutzen mittlerweile 3/4 aller im Dax geführten Unternehmen Twitter (http://redir.ec/pO5m), aber auch viele Medienschaffende, Politiker und Privatpersonen nutzen den Kurznachrichtendienst.

Im folgenden zweiteiligen Aufsatz soll es weniger um eine Verantwortlichkeit von Twitter selbst gehen, sondern vielmehr um die Verantwortlichkeit der Nutzer des Dienstes. Auch hier lauern, beginnend von der Wahl des Account Namens bis hin zu den einzelnen Tweets (Nachrichten) eine Vielzahl von rechtlichen Fallstricken.

Lesen Sie im ersten Teil über die rechtlichen Fallstricke des Accounts selbst, im zweiten Teil erfahren Sie dann mehr über die möglichen rechtlichen Probleme der einzelnen Tweets.

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6. Jan 2010 in Journalismus von Rechtsanwalt Hoesmann

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZ) und der Deutsche Journalisten Verband (DJV) und ver.di haben sich auf eine gemeinsame Vergütungsregelung für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen geeinigt.

Mit dieser Vereinbarung sollen verbindliche Grundlagen für die angemessene Honorierung von Freien an Tageszeitungen geschaffen werden. Es soll damit der weiter nach unten drehenden Preisspirale Einhalt geboten werden und auch den Freien eine Grundlage für ein angemessenes Honorar gegeben werden. Der DJV hofft damit, den  Dumpinghonoraren Einhalt gebieten zu können.

Die Honorarhöhen sind für Textbeiträge gestaffelt nach der Auflage der Zeitung und unterteilt in journalistische Gattungen. Sie liegen beim Erstdruck je nach Auflage und Gattung in der Bandbreite zwischen 47 Cent und 1,65 Euro pro Druckzeile, beim Zweitdruck zwischen 38 Cent und 1,25 Euro.

ERGÄNZUNG

Der Verband der freien Journalistinnen und Journalisten (Freischreiber e.V.) hält die ausgehandelten Regeln für unzureichend. Die Höhe se nicht für ausreichend, um eine professionellen freien Journalismus zu ermöglichen. Insbesondere die “Buy – Out” Möglichkeit, also die Übetragung umfangeicher Nutzungsrechte wird kritisiert.

Quelle: Pressemitteilung des DJV

Stellungnahme von Freischreiber

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Der Journalist Tim Klimes hat im Tagesspiegel einen Artikel über die wikileak.org veröffentlicht. In diesem setzt er sich ausführlich mit der  Anfang 2007 gegründet Webplattform auseinander. Auf der Webseite besteht die Möglichkeit, vertrauliche Dokumente für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. In Deutschland hat Wikileak Mitte Dezember von sich reden gemacht, als nämlich dort der Feldjägerbericht der Bundeswehr zum Tanklasterangriff in Kundus veröffentlicht wurde.

In dem Artikel geht es auch um die rechtliche Bewertung der Webseite und dort wird Rechtsanwalt Tim Hoesmann als Medienrechtsexpere zitiert.

Lesen Sie den ganzen Artikel auf tagesspiegel.de – http://redir.ec/wikileak

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Liebe Leser,

ich wünsche Ihnen und Ihren Familien:

Frohe Weihnachten & glückliches Neues Jahr!

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Justizia_01Menschen sind schon immer das zentrale Motiv für Fotografen gewesen. Und genauso lange gibt es schon die Diskussion, ob, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, Menschen fotografiert werden dürfen:

Besonders wichtig ist dies für die Straßenfotografie. Bei dieser Form der Fotografie werden Straßenszenen fotografiert und auf diesen sind natürlich fast auch immer Menschen abgebildet. Viele Fotografen, allen voran Henri Cartier-Bresson, haben durch ihre Straßenfotografien Weltruhm erlangt und diese Art der Fotografie zu einer eigenen Kunstform erhoben. Die Abgebildeten kriegen häufig gar nicht oder erst später mit, dass sie fotografiert worden sind – gerade dies macht ja auch zu einem Teil den Reiz dieser Szenen aus, wirken sie dadurch ungekünstelt und real. Oder wie es Henri Cartier-Bresson einmal so treffend beschrieben hat „Fotografieren ist wie Bogenschießen: richtig zielen, schnell schießen, abhauen.“ Aus der Sicht eines Fotografen sicherlich nicht verkehrt.

Leider ist die Sichtweise der Juristen eine völlig andere.

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16. Dez 2009 in Urteil von Rechtsanwalt Hoesmann

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr Verurteilten von Deutschlandradio nicht verlangen können, es zu unterlassen, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil des Internetauftritts www.dradio.de Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge weiterhin zum Abruf bereitzuhalten, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird.

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