Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat mehrere Fälle von unzulässigen Werbeformen in den Programmen von Sat.1, Sport1 und in den türkisch-sprachigen Programmen Kanal Avrupa und Türkshow beanstandet.
Sat.1: Trennungsgebot nicht eingehalten
Der Fernsehsender Sat.1 hat einen neuen Trailer im Rahmen der Image-Kampagne mit Kylie Minogue eingesetzt, der Werbung für die Automarke VW einbindet. In diesem Trailer läuft die Sängerin Kylie Minogue sichtlich begeistert auf ein VW Cabrio zu, steigt ein und fährt durch eine Sat.1-Szenerie mit den Stars des Senders. Das Auto und dessen Logo sowie weitere Details sind mehrfach und deutlich zu erkennen.Nach Auffassung der ZAK ist der der Image-Trailer Teil des Programms, und infolgedessen liegt eine unzulässige Vermischung von Werbung und Programm vor. Für den Zuschauer ist die Werbung im Image-Trailer weder leicht zu erkennen noch deutlich vom redaktionellen Teil des Programms unterscheidbar.
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Bei (professionellen) Fotoshootings wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit und bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind. Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei solch einem Vertrag geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.
So hängt der wirtschaftliche Wert eines Bildes davon ab, welche Rechte an dem Bild bestehen und ob das Foto möglichst uneingeschränkt verwendet werden kann, insbesondere auch, ob es für die Werbung verwendet werden darf.
Rechtlicher Hintergrund ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Inhalt dieses Rechts ist, dass jeder Mensch selbst und allein bestimmen darf, ob und wie weit andere sein Lebensbild oder bestimmte Vorgänge aus seinem Leben öffentlich darstellen dürfen. Eine besondere Ausprägung dieses allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist das Recht am eigenem Bild, welches der abgebildeten Person einen sehr weitgehenden Schutz ihrer Persönlichkeit garantiert. Dies schließt das Recht mit ein, bestimmen zu dürfen, ob und in welchem Kontext Bilder von sich selbst veröffentlicht werden dürfen.
Um hier Rechtssicherheit zu haben, ist ein Vertrag bei einem Fotoshootings sehr zu empfehlen.
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Das Urheber- und Medienrecht ist ein vielfältiges Themengebiet, welches sich über ein breit angelegtes Spektrum er steckt. Es wird in der anwaltlichen Beratung immer wichtiger und mittlerweile gibt es auch für das Urheber- und Medienrecht einen eigenen Fachanwaltstitel.
Im Beck-Verlag aus München ist in der Reihe “Münchener Anwaltshandbuch” das Buch Urheber- und Medienrecht veröffentlicht worden. Dieses Buch ist unter Leitung der Berliner Rechtsanwälte Peter Raue uns Jens Hegemann und unter Mitwirkung zahlreicher Praktika erstellt worden.
Es bietet sowohl dem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, wie auch dem Anwalt der nur sporadisch mit den vielfältigen Fragen dieses Rechtsgebiet zu tun hat, eine wertvolle Hilfe, mit welcher der Praktiker seinen Mandanten umfassend beraten kann.
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Die Bild-Zeitung wehrt sie sich gegen eine Rüge des Presserats und fordert ihre Leser auf, sich im Namen der Bild-Zeitung beim Presserat über die Rüge zu beschweren. Hintergrund ist eine Berichterstattung über einen Gerichtsprozess gegen einen Kindesentführer, wobei die Bild-Zeitung das Bild des Entführers ungepixelt zeigt.
Die Bild-Zeitung ist der Ansicht, dass ein Recht der Öffentlichkeit daran besteht, die Identität des Kindesentführers zu zeigen.
Der Pressekodex, in welchem die ethischen Regeln einer Berichterstattung niedergelegt sind, sagt im Gegensatz dazu, dass vor einer Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt und insbesondere bei der Berichterstattung über Strafverfahren die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu wahren sind.
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Wie der Branchendienst Werben & Verkaufen mitteilt, mahnt die Ergo Versicherung einen Onlinedienste ab, welcher sie als “Porno Versicherung” bezeichnet hat.
Der Redaktion der W&V liegt eine Abmahnung einer Kölner Kanzlei vor, in welcher ein redaktioneller Bericht über die Ergo Versicherung wegen Schmähkritik und einer nicht hinzunehmenden Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts abgemahnt worden ist.
Die Ergoversicherung war wegen eines ungewöhnlichen Vertretertreffens in einem Budapester Hallenbad in die Kritik geraten. Über den Vorfall wurde ausführlich in allen Medien berichtet.
Wie es scheint, geht die Versicherung jetzt im Wege der Abmahnung gegen zu ausufernde Berichte über diesen Vorfall vor.
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