Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage vorgelegt, inwieweit das Verbot eines im europäischen Ausland ansässigen Fernsehsenders durch eine deutsche Behörde mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
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Wegen irreführender Aussagen, Vorspiegelung von Zeitdruck und Verletzung von Hinweispflichten hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Bußgelder von insgesamt 115.000 Euro gegen den Sender 9Live verhängt. DSF muss 10.000 Euro bezahlen, Super RTL 5.000 Euro.
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Wie „Welt Online“ heute berichtet ist der TV-Moderator Günther Jauch mit seiner Klage gegen die Axel-Springer AG vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH hat die Revision nicht zugelassen, da es an einer grundsätzlichen Bedeutung fehle.
Der Moderator führt seit Jahren einen Rechtstreit, weil er für die Veröffentlichung eines Fotos von dem Sektempfang nach seiner Hochzeit in zwei Springer-Tageszeitungen jeweils 130.000 EURO an fiktiven Lizenzgebühren und Schmerzensgeld verlangt.
Wie Jauchs Anwalt Schertz bei „Spiegel Online“ ankündigte, werde er deshalb Verfassungsbeschwerde eingelgen. Es gehe um die grundsätzliche Frage, ob wegen einer Verletzung der Privatsphäre nicht nur ein Schmerzensgeld, sondern auch Lizenzgebühren gezahlt werden müsse.
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In dem Rechtstreit, ob gewerbliche Aufnahmen von Sanssouci ohne Zahlung einer Gebühr an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten zulässig sind, hat das Oberlandesgericht Brandenburg jetzt für die Fotografen entschieden und auch das gewerbliche Fotografieren erlaubt.
Zur Begründung führt das Gericht unter anderem aus, dass die Stiftung, im Gegensatz zu Privatpersonen keine Möglichkeit habe, sich gegen das Fotografieren zu wehren, da die Anlage der Öffentlichkeit offensteht und solange sich der Fotograf ordentlich beträgt und die Anlage nicht beschädigt das Fotografieren, auch zu gewerblichen Zwecken geduldet werden muss.
Die Pressemitteilung im Volltext:
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Das Landesgericht Dresden entschied in einem Prozess, der gegen die Dissertationsschrift einer Stipendiatin der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur angestrengt worden war, zugunsten der Wissenschaftsfreiheit.
In ihrer Dissertation „Pietismus im Sozialismus. Die Herrnhuter Brüdergemeine in der DDR“ analysiert die Bielefelder Historikerin Hedwig Richter Handlungsmöglichkeiten einer Kirche unter den Bedingungen des Staatssozialismus. Eine in dem Buch als Informant der Staatssicherheit bezeichnete Person stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung mit der Begründung, ihre umfangreiche Stasi-Akte sei in wesentlichen Teilen eine Erfindung des MfS. Diesen Antrag wies das Gericht zurück. Ausdrücklich stärkt das Urteil (Landgericht Dresden Aktenzeichen 3 O 2987/09 EV) vom 4. Februar 2010 die Wissenschaftsfreiheit und den Auftrag der Geschichtsschreibung zur „Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, zumal hier auch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung tangiert wird“.
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Ein norddeutscher Verlag ist nicht verpflichtet, einen in dieser Region agierenden Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb ausschließlich mit Presseerzeugnissen zu beliefern.
Dies hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle mit Urteil vom 11. Februar 2010 entschieden. Der Senat hat damit auf die Berufung des Verlags das anderslautende Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover vom 13. Mai 2009 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Eine entsprechende mündliche Vereinbarung der Parteien aus den siebziger Jahren war wegen eines bis zum Jahre 1999 geltenden gesetzlichen Schriftformerfordernisses unwirksam. Das Landgericht hatte jedoch angenommen, dass die Parteien die Vereinbarung nach Aufhebung des Verbots durch die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen und tägliche Praktizierung der Vertriebsregelung stillschweigend als gültig anerkannt hätten.
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Der Titel Foto- und Bildrecht von Dr. Endress Wanckel kann ohne Zweifel als das Standardwerk für alle Fragen rund um Foto- und Bildrechte angesehen werden. Auch in der nunmehr 3. Auflage geht der „Wanckel“ praxisnah auf alle relevanten Probleme des Urheber- und Persönlichkeitsrechts ein.
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Das Landgericht Hamburg hat erneut entschieden, dass bei einer Berichterstattung über ein Verfahren wegen sexueller Nötigung die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu wahren sind und nur anonym über diesen berichtet werden darf.
Das Gericht führt zur Begründung aus:
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Die Kanzlei Hoesmann, Betreiberin von presserecht-aktuell.de, ist eine auf das Medienrecht ausgerichtete Kanzlei in Berlin – Prenzlauer Berg.
Durch die langjährige Tätigkeit als Journalist und Fotograf hat Herr Rechtsanwalt Hoesmann neben seiner anwaltlichen Arbeit auch praktische Kenntnisse der Medienlandschaft aufbauen können.
Ziel unserer Arbeit ist eine schnelle und effektive Lösung Ihrer Probleme.
Wir gehen wir individuell auf Sie und Ihr Rechtsproblem ein, erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung und beraten Sie gerne auch über das Medienrecht hinaus.
Offenheit in allen Fragen ist unsere Maxime. Es gibt keine verdeckten Kosten und immer eine kompetente und ehrliche Einschätzung der Rechtslage.
Wenn Sie also eine schnelle, praktische und qualifizierte Beratung wünschen, sind Sie bei uns richtig!
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Erfahren Sie mehr über die Kanzlei: http://www.presserecht-aktuell.de/uber-uns/
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