Neue Vergütungsvereinbarung für freie Journalisten
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZ) und der Deutsche Journalisten Verband (DJV) und ver.di haben sich auf eine gemeinsame Vergütungsregelung für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen geeinigt.
Mit dieser Vereinbarung sollen verbindliche Grundlagen für die angemessene Honorierung von Freien an Tageszeitungen geschaffen werden. Es soll damit der weiter nach unten drehenden Preisspirale Einhalt geboten werden und auch den Freien eine Grundlage für ein angemessenes Honorar gegeben werden. Der DJV hofft damit, den Dumpinghonoraren Einhalt gebieten zu können.
Die Honorarhöhen sind für Textbeiträge gestaffelt nach der Auflage der Zeitung und unterteilt in journalistische Gattungen. Sie liegen beim Erstdruck je nach Auflage und Gattung in der Bandbreite zwischen 47 Cent und 1,65 Euro pro Druckzeile, beim Zweitdruck zwischen 38 Cent und 1,25 Euro.
ERGÄNZUNG
Der Verband der freien Journalistinnen und Journalisten (Freischreiber e.V.) hält die ausgehandelten Regeln für unzureichend. Die Höhe se nicht für ausreichend, um eine professionellen freien Journalismus zu ermöglichen. Insbesondere die “Buy – Out” Möglichkeit, also die Übetragung umfangeicher Nutzungsrechte wird kritisiert.
Quelle: Pressemitteilung des DJV
Stellungnahme von Freischreiber
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Tweets die Neue Vergütungsvereinbarung für freie Journalisten -Presserecht aktuell erwähnt -- Topsy.com | Januar 6th, 2010 at 19:46 #
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Tim Hoesmann, Anwalt, Dr. Thomas Lapp erwähnt. Dr. Thomas Lapp sagte: Neue Vergütungsvereinbarung für freie Journalisten http://bit.ly/5y2bgt [...]