LG Köln: 6.000 € Streitwert pro Lichtbild

Das LG Köln hält an 6.000 € Streitwert pro Lichtbild fest und legt die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung dem OLG Köln zur Entscheidung vor.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass jede unberechtigte Verwendung eines Fotos eine Urheberrechtsverletzung darstellt.  Bei der Streitwertmessung ist das Interesse an der wirkungsvollen Abwehr eklatanter Verstöße gegen  geistigen Schutzrechte und der daraus resultierenden Vermögenspositionen zu berücksichtigen, nicht der tatsächlich erlangte Gewinn.

Daran ändert sich Ansicht der Kammer auch die Einführung des § 97 a UrhG nichts, da diese keine Auswirkung auf den nach § 3 ZPO festzusetzenden Gegenstandswert bei Unterlassungsansprüchen hat.

Der Beschlus im Volltext:

http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/fotorecht/lg-koln-6-000-e-streitwert-pro-lichtbild/

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