LG Berlin zum Recht, nicht mit einer Person abgebildet zu werden
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass einem das Recht zustehen kann, nicht mit einem Dritten bildlich in Verbindung gebracht zu werden.
In dem Verfahren hat sich ein Hamburger Doktorand erfolgreich dagegen gewehrt, nicht mit dem umstrittenen Ex-Senator Roland Schill bildlich „in eine Ecke gestellt“ zu werden und die erneute Veröffentlichung eines Bildes, welches ihn mit dem Ex-Senator zeigt, im Wege der Unterlassungsklage verbieten lassen. Das Gericht begründete diese Entscheidung mit der fehlenden Einverständniserklärung des Klägers und der mangelnden zeitgeschichtlichen Relevanz des Vorgangs.
Es verneint jedoch einen generellen Unterlassungsanspruch, sondern untersagt nur die Nutzung des konkreten Bildes und hat ebenfalls den geforderten Schadensersatz für die Veröffentlichung abgelehnt.
Urteil im Volltext:
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Ich mag nicht mit DEM auf einem Foto sein... | Juli 7th, 2010 at 10:32 #
[...] mag nicht mit DEM auf einem Foto sein… LG Berlin zum Recht, nicht mit einer Person abgebildet zu werden -Presserecht aktuell Auch interessant. __________________ "It's like there's a light at the end of the [...]